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Checkliste zur Gründung einer Einzelunternehmung

Eine Einzelunternehmung lässt sich sehr schnell und einfach gründen und ist damit für sehr viele Gründer interessant. In diesem Artikel bekommst du einen roten Faden für deine eigene Gründung.


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Die Einzelunternehmung eignet sich ideal für Kleingewerbetreibende und Gründer mit keinem Gründungskapital. Sie entsteht automatisch, wenn man sich als Gründer selbstständig macht.

Allgemein bezeichnet man die Einzelunternehmung auch als „Einstieg für Gründer“.

Diese Gesellschaftsform eignet sich sehr gut, wenn du alleine dein Unternehmen gründen möchtest.

Haftung

Bei der Einzelunternehmung erstreckt sich deine Haftung über dein gesamtes Geschäftsvermögen sowie dein gesamtes Privatvermögen (bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsrenzen).

Steuern

Bei einer Einzelunternehmung sind die folgenden Steuern abzuführen:

Vorteile der Einzelunternehmung

  • Die Gründung ist einfach.
  • Für Freiberufler entfällt die Gewerbesteuer.
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende unterliegen in der Regel nicht der Buchführungspflicht.
  • Es ist eine Alleingründung möglich, es wird kein Geschäftspartner (Gesellschafter) benötigt.

Nachteile der Einzelunternehmung

  • Du haftest mit deinem Privatvermögen.
  • Die Rechtsform bietet vergleichsweise wenig steuerersparende Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Du musst mit deinem privaten Namen auftreten.
  • Du musst das gesamte Gründungskapital selbst aufbringen.

Checkliste

1. Firmenname wählen

Bei der Wahl des Firmennamens ist es zwingend notwendig, seinem Vor- und Nachnamen mit in den Firmenname aufzunehmen.

Beispielsweise könnte der Firmenname wie folgt lauten:

  • Max Mustermann-Kiosk
  • IT-Consulting Helmut Meier
  • Anna Schmidt Webdesign

Falls du dich entschließt, die Einzelunternehmung in das Handelsregister eintragen zu lassen, steht es dir frei, den Vor- und Nachnamen mit in den Firmennamen zu integrieren.

2. Gewerbeanmeldung

Als Gewerbetreibender musst du deine Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen, da sie keinen Gewerbeschein benötigen.

3. Eintragung in das Handelsregister

Kleingewerbetreibenden steht es frei, ob sie sich in das Handelsregister eintragen lassen oder nicht.

Mit der Eintragung in das Handelsregister unterliegt man auch als Kleingewerbetreibender den Pflichten eines Kaufmanns, ist also grundsätzlich buchführungspflichtig und muss eine Bilanz erstellen.

4. Registrierung beim Finanzamt

Die Registrierung beim Finanzamt geschieht durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

5. Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer

In der Regel bist du Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Weitere Informationen zu dem Thema findest du in unserer Checkliste zur Gewerbeanmeldung.


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