Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...
Ich kann mich noch gut erinnern: Als Kind bin ich einmal die Woche zum Bauern um’s Eck Milch holen gegangen. Wie in alten Zeiten, mit Kännchen in der einen und Münzen in der anderen Hand. Und wenn meine Mutter mal vergessen hat, mir Geld mitzugeben – ließ ich den Betrag einfach aufschreiben. Stammkunden-Privileg sozusagen.
In gemütlichen Eckkneipen auf dem Dorf ist das auch heute noch Gang und Gebe. Nur, dass es sich dabei eher nicht um eine Kanne Milch, sondern um das eine oder andere Bier handelt.
Wie in diesem Fall: Die Inhaberin eines Lokals gewährt ihren Stammkunden gerne Kredit. Bei einer Kundin häufte sich dadurch irgendwann ein Betrag von 136€ an. Den die Wirtin nach geraumer Zeit schließlich zurückforderte. Die Kundin weigerte sich – mit der Begründung, sie habe keine Beträge in dieser Größenordnung „versoffen“.
Vor Gericht legte die empörte Wirtin ihre Beweismittel dar: Ein Bier koste in ihrem Lokal günstige 2,20€. Wie in der Branche üblich, habe sie die Anzahl der getrunkenen Biere per Strichliste auf dem Bierdeckel notiert und diese gesammelt. In Summe ergebe ihre Strichliste eine Anzahl an 62 Bieren. Was de facto also 136€ an Einnahmen ausmache.
Die Kundin konterte: Es könne sich nicht mehr als um maximal 96€ handeln. Die Bierdeckel seien leicht zu verfälschen, schließlich befänden sich nur Striche und keine Beträge darauf. Deshalb seien sie auch kein geeignetes Beweismittel.
Nachdem Bierdeckel nun tatsächlich nicht sehr aussagekräftig sind, vernahm die zuständige Richterin die Parteien sowie drei Zeugen. Man einigte sich auf einen Mittelwert: Die Kundin sollte nicht, 96€, nicht 136€, sondern 112€ bezahlen.
Weder Sieg, noch Niederlage also – für beide Parteien. Aber auch nicht besonders gut nachgerechnet, wenn man die Verfahrenskosten bedenkt. Die betrugen nämlich 250€.
Quelle: Amtsgericht München, 251-C-28086/10
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