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Achtung, Falle! (10) Friseurbesuch des Grauens

Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...

Tisch eines Friseurs mit Utensilien

Nicht jeder ist nach dem Frisuerbesuch glücklich über das Ergebnis. Das kennst du bestimmt: Schnipp schnapp – und schon ist mehr ab, als du eigentlich wolltest. Auch die Kundin in unserem heutigen Fall erlebte beim Haareschneiden ihr blaues Wunder…

Frohgemut betrat die Kundin den Friseursalon. Der Wunsch: Eine Haarfäbrung sowie eine moderate (!) Kürzung der Haarspitzen. Gesagt, getan. Die Friseurin färbte und schnibbelte drauflos – unter dem wachsamen Blick der Kundin. Die dann auch über das Ergebnis höchst erfreut war und die Rechnung beglich.

Zwei Tage später erschien sie wieder vor der Türe des Friseursalons – von der anfänglichen Begeisterung keine Spur mehr. Ihre Haare seien viel zu kurz geschnitten worden – und da diese äußerst fein seien, schimmere jetzt an vielen Stellen ihre Kopfhaut durch. Schrecklich! Da sei nicht nur die Rückerstattung der Kosten, sondern wohl auch Schmerzensgeld angebracht?

Nicht, wenn es nach der Friseurin ging. Die war zwar gut versichert, sich aber keiner Schuld bewusst.

Es kam wie es kommen musste: Friseurin und Kundin trafen sich vor Gericht wieder. Bei wem lag nun die Schuld des verunglückten Haarschnitts?

Nicht bei der Friseurin, urteilte das Gericht, nachdem es den Kopf- und Haarzustand der Kundin eingehend begutachtet hatte. Schmerzensgeld könne nur bei „außerordentlicher optischer Entstellung“ oder bei dauerhaften Schäden an Kopf oder Haar gefordert werden. Dies sei hier nicht der Fall.

Die Kopfhaut der Klägerin schimmere – wie sich das Gericht persönlich überzeugen konnte – aufgrund des dünnen und feinen Haares tatsächlich durch. Dieses Durchscheinen resultiere aber eben aus dem individuellen Haarzustand der Kundin und nicht aus einem „verbockten“ Haarschnitt der Friseurin.

Darüber hinaus habe die Kundin den gesamten Schneidevorgang beobachtet und keinerlei Einwände hervor gebracht.

Die Kundin musste nun also leider mit ihrem suboptimalen Haarschnitt leben. Und konnte sich auch nicht mit einer finanziellen Wiedergutmachung trösten…

Quelle: Amtsgericht München, 173-C-15875/11

Weiter geht's mit unserem nächsten Steuerfall:

Achtung, Falle! (11) Ein unerwarteter Schatzfund

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