Deutsches Steuerrecht - allein beim Gedanken daran packt viele Gründer das nackte Grauen.
Aber es geht auch anders! Den Beweis tritt Steuerberater Andreas Görlich in seinem humorvollen Ratgeber "Steuern, aber lustig! Steuertipps für Existenzgründer und Jungunternehmer." an.
Wenn du immer schon wissen wolltest, wie du dir dein Geschäftsauto mal schnell vom Finanzamt sponsern lässt - bist du hier genau richtig!
Und das Beste: Wir verlosen 5 Exemplare von "Steuern, aber lustig!" Mehr dazu findest du im Anschluss an das Interview.
1. Herr Görlich, bitte stellen Sie sich doch in ein paar Worten vor.
Ich bin Steuerberater, Gründungsberater und Dozent mit einer ambitionierten Mission: die vermeintlich komplizierte und staubtrockene Welt der Buchungssätze und Steuerparagrafen auf eine erfrischende und verständliche Art dem steuerlichen Laien zu vermitteln.
2. Wie sind Sie auf die Idee zu Ihrem Buch „Steuern, aber lustig!“ gekommen?
Teilnehmer meiner Seminare haben mich auf die Idee gebracht. Vielfach war der Tenor: „Herr Görlich, Sie können diese komplizierte Materie so verständlich und unterhaltsam vermitteln.“ Mit diesem Ansporn ist nach circa 1.200 Stunden harter aber auch spaßbringender Arbeit das Buch entstanden.
3. Gab es ein Prinzip oder System, nachdem Sie bei der inhaltlichen Gestaltung bzw. Themenwahl vorgegangen sind?
Bei der Auswahl der Themen gerät man zwangsläufig in ein Dilemma: Es gibt unendlich viel Interessantes und Nützliches, aber ebenso viel, das für die Praxis wenig hilfreich ist.
Aus dieser Themenbreite habe ich ausgewählt, was sich in meiner Erfahrung aus der Steuerberaterpraxis und Dozententätigkeit für Existenzgründer als wichtig und typisch erwiesen hat. Deshalb finden Sie in meinem Buch keine Sonderfälle oder exotischen Steuertipps, die mit dem Tagesgeschäft wenig bis gar nichts zu tun haben, sondern alltagstaugliches Praxiswissen.
4. Aus Ihrem Erfahrungsschatz, welche Steuerfragen beschäftigen Gründer denn am meisten?
Immer wieder nachgefragte Themen sind: Die Steuer selber machen oder den ganzen Salat einem Profi geben? Wie setze ich meinen Pkw steuerlich am besten ab? Kommt für mich die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung in Frage? Wann muss ich mit einer Betriebsprüfung rechnen? u.a.
5. Ein eigenes Buch mit Steuertipps für Existenzgründer: Warum liegt Ihnen die Gründer-Generation Deutschlands so am Herzen?
Der Unternehmergeist des Klein- und Mittelstands ist einer der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Der Sprung in die Selbständigkeit ist eine mutige Entscheidung, die Respekt und jede Unterstützung verdient. Mit meinem Buch freue ich mich einen kleinen Beitrag leisten zu können, mutige Gründer bei ihrem Vorhaben praktisch unterstützen zu können.
6. Für viele Jungunternehmer ist Buchhaltung und „Steuer-Kram“ ein notwendiges Übel. Was ist aus Ihrer Sicht notwendig, um diese Themen ansprechend und unterhaltsam zu vermitteln?
Eine gute Portion Fachwissen und das Verständnis, nicht durch Fachchinesisch glänzen zu wollen, sondern durch einfache Sprache, Sachverhalte verständlich zu erklären.
7. Gibt es einen besonders skurrilen Steuerfall, von dem Sie uns erzählen können?
Eine fachliche Stellungnahme auszuarbeiten, warum sexy Dessous einer selbständigen Stripteasetänzerin als typische Arbeitskleidung steuerlich anzuerkennen sind.
8. Wie sehen Sie sich selbst: Als Steuerberater mit Humor? Oder als Humorist mit Steuerberater-Know-How?
Da muss ich ganz klar antworten: Steuerberater mit Humor. Würde ich mich als Humorist mit Steuerberater-Know-How sehen, müsste ich wohl um meine berufliche Existenzgrundlage fürchten.
Nutz die Chance und gewinne 1 von 5 Buchexemplaren von "Steuern, aber lustig!" Damit trainierst du nicht nur deine Lachmuskeln, sondern wirst ganz nebenbei auch noch zum Profi in Sachen Steuern & Buchhaltung.
Sende uns ein Foto, das dich bei deiner Buchhaltung zeigt!
Alles, was du tun musst ist, uns bis 24.3.2016 ein Foto zuzusenden, das dich zeigt, wie du deine Buchhaltung erledigst oder Debitoor benutzt - an [email protected] oder per Upload als Kommentar zu unserem Facebook-Post.
Die Gewinner werden aus allen Einsendungen per Losverfahren am 25.3. 2016 ermittelt und per E-Mail oder Facebook-Nachricht benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer stimmt der Veröffentlichung seines eingesendeten Fotos mit Nennung seines Namens in Form von "Vorname N." auf der Internetseite und Social Media Auftritten von Debitoor zu.