Betriebsprüfung – Was ist eine Betriebsprüfung?
Eine Betriebsprüfung (Außenprüfung) dient der Überprüfung von Steuerpflichtigen im Hinblick auf steuerlich relevante Sachverhalte. Die Betriebsprüfung ist eine Steuerprüfung.
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Im Rahmen einer Betriebsprüfung (Außenprüfung) werden die Verhältnisse eines Steuerpflichtigen ermittelt, geprüft und beurteilt. Durchgeführt werden Betriebsprüfungen vom Finanzamt und deren zuständigen Betriebsprüfungsstellen.
Persönlicher Umfang einer Betriebsprüfung
Prinzipiell kann das Finanzamt eine Betriebsprüfung bei jedem Steuerpflichtigen durchführen. Die Rechtsgrundlage für die Betriebsprüfung bildet u.A. die §§ 193-207 Abgabenordnung (AO).
In § 193 AO ist festgelegt, bei wem eine Betriebsprüfung durchgeführt werden kann. Laut Paragraph 193 bedeutet dies, dass:
- bei steuerpflichtigen Personen und/oder Unternehmen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind, ist eine Betriebsprüfung zulässig.
Bei anderen, auf die Punkt 1 nicht zutrifft, gilt folgendes:
2.1. „soweit Sie die Verpflichtung dieser Steuerpflichtigen betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder Steuern einzubehalten und abzuführen“ oder
2.2 . „wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist“.
Daraus ergibt sich, dass auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte unter bestimmten Vorraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden können.
Was darf das Finanzamt nicht? Das Finanzamt muss die Betriebsprüfung auf jeden Fall vorher ankündigen.
Sachlicher Umfang einer Betriebsprüfung
Der Prüfungsumfang einer Betriebsprüfung kann variieren und sich auf spezielle
- Steuerarten
- Besteuerungszeiträume
- Sachverhalte oder
- Teilbereiche
beschränken. Ein Beispiel für besondere Teilbereiche wären beispielsweise die Umsatzsteuer Sonderprüfung oder die Lohnsteuerprüfung.
Der sachliche Umfang der Betriebsprüfung wird dabei vom Finanzamt in einer schriftlichen Prüfungsanordnung festgelegt. Diese Prüfungsanordnung beinhaltet unter anderem Name und Anschrift des Steuerpflichtigen, Umfang und Form der Betriebsprüfung sowie den Besteuerungszeitraum und muss dem Steuerpflichtigen prinzipiell immer vor Beginn der Prüfung zugestellt werden.
Durchführung einer Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung findet grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen und zu den üblichen Geschäftszeiten statt. Der Betriebsprüfer hat sich auszuweisen.
Der Betriebsprüfer prüft im Rahmen der Betriebsprüfung alle Verhältnisse, die für die Besteuerungsgrundlage des Steuerpflichtigen relevant sind. Der Steuerpflichtige muss dem Prüfer daher u.a. auch Zugriff auf sein Buchhaltungsprogramm gewähren. Er muss alle Aufzeichnungen, Unterlagen, Bücher und Geschäftspapiere zur Prüfung vorlegen, die das Finanzamt zur Prüfung der steuerlichen Sachverhalte benötigt.
Die Ergebnisse der Betriebsprüfung werden in einem Prüfungsbericht festgehalten.
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