Du hast deine Steuererklärung abgegeben und nun flattert der Steuerbescheid in deinen Briefkasten. Der erste Blick auf den Bescheid verrät dir allerdings, dass hier ein Fehler vorliegt. Keine Panik! Du kannst gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einlegen, dabei musst du jedoch unbedingt die Einspruchsfrist einhalten.
Die Mitarbeiter im Finanzamt sind auch nur Menschen und das Steuerrecht ist umfangreich und kompliziert, deshalb können Fehler schon mal vorkommen. Wir empfehlen dir, deinen Steuerbescheid stets zeitnah, nachdem du ihn erhalten hast, sorgfältig zu prüfen, denn die Zeit, in der du Einspruch einlegen kannst, ist begrenzt.
Tipp: Erledige deine Steuererklärung mit einer Buchhaltungssoftware oder über Elster, denn so lässt sich der Steuerbescheid leichter prüfen und du kannst den Einspruch entsprechend schneller ausführen.
So legst du bei einem fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch ein
Nachdem du deinen Steuerbescheid mehrmals gründlich geprüft hast und dir aufgefallen ist, dass sich das Finanzamt verrechnet hat oder du bemerkst, dass du Angaben vergessen hast, solltest du möglichst schnell Einspruch einlegen und aktiv werden. Die gute Nachricht vorweg: Laut Bundesfinanzministeriums haben fast zwei Drittel aller Steuerbescheid Einsprüche in Deutschland Erfolg, ihnen wird also stattgegeben.
Arbeitest du mit einem Steuerberater zusammen, wird dieser den Steuerbescheid prüfen und im Falle eines oder mehrerer Fehler den Einspruch einlegen. Dein Steuerberater kümmert sich also um alles und du musst nichts weiter tun.
Auf welchem Weg reichst du den Einspruch beim Finanzamt ein?
Der Einspruch sollte schriftlich oder elektronisch erfolgen, damit das Finanzamt deinen Steuerbescheid nochmals prüft und gegebenenfalls ändert.
Schriftlich kannst du beispielsweise deinen Einspruch per Post oder per Fax senden. Sogar ein Einspruch per E-Mail – ohne deine Signatur – ist mittlerweile möglich, vorausgesetzt natürlich, dass dein Finanzamt auch über Mail erreichbar ist.
Unter Mein Elster im Elster-Portal kannst du inzwischen auch elektronisch einen Einspruch schicken. Allerdings hast du für die Begründung dort nur 500 Zeichen, was recht knapp ist. Du könntest deinen Einspruch gegen den Steuerbescheid – um der Frist gerecht zu werden – vorerst über Mein Elster ohne Begründung erheben, solltest diese aber so schnell wie möglich auf schriftlichen Wege nachreichen.
Die Begründung für den Einspruch gegen deinen Steuerbescheid
Auf jeden Fall solltest du den Steuerbescheid, den du anfechten möchtest, in deinem Einspruchsschreiben klar benennen und unbedingt deine Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer angeben, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Dazu kommt, dass du deinen Standpunkt und den Grund für deine Anfechtung ausreichend und ausführlich erklären solltest in deinem Einspruchsschreiben, so dass er der Einspruch für den zuständigen Finanzbeamten verständlich ist. Die Begründung des Steuerbescheid Einspruchs ist also extrem wichtig, damit du Erfolg hast, deshalb haben wir für dich im nächsten Abschnitt ein Muster.
Mit diesem Muster legst du gegen deinen Steuerbescheid Einspruch ein
Enthalten sein in deinem schriftlichen Einspruch sollten deine Adresse, die Adresse des zuständigen Finanzamts, das Datum, an dem du den Einspruch sendest sowie deine Begründung. Du kannst dieses Muster, um gegen deinen Steuerbescheid Einspruch einzulegen als Vorlage benutzen und deinem individuellen Sachverhalt anpassen.
Kannst du ohne eine Begründung Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen?
Es ist es nicht notwendig, deinen Einspruch zu begründen – aber tun solltest du es trotzdem, um die Chancen zu erhöhen, dass deinem Einspruch tatsächlich stattgegeben wird. Informiere das Finanzamt also, mit welchen Positionen im Steuerbescheid du nicht einverstanden sind. Nur so kann das Finanzamt gezielt nachprüfen und deinen Steuerbescheid gegebenenfalls zu deinen Forderungen ändern.
Einspruchsfrist nicht verpassen, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen
Grundsätzlich kannst du dir merken, dass die Einspruchsfrist beim Steuerbescheid bei 4 Wochen liegt. Du hast also einen Monat Zeit dagegen vorzugehen und solltest diese Frist nicht verstreichen lassen. Wie du die ganz genaue Frist berechnest, verraten wir dir im Folgenden:
Fristberechnung bei Einspruch gegen den Steuerbescheid
Der dritte Tag ab dem Datum, welches auf deinem Bescheid angegeben ist, gilt grundsätzlich als der Tag der Bekanntgabe deines Steuerbescheids. Auch für den Fall, dass du das Schreiben des Finanzamts schon früher erhalten hast. Die einmonatige Einspruchsfrist beginnt direkt am Tag danach, also am vierten Tag.
Beispiel: Ute hat ihren Steuerbescheid erhalten. Auf dem Bescheid ist der 23.09.2020 angegeben. Steuerlich bekannt gegeben gilt der Bescheid also drei Tage später, am 26.09.2020. Ute kann also vom 27.09.2020 bis zum 27.10.2020 gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
Wichtig: Würde der Fälligkeitstag auf einen Samstag oder Sonntag fallen, hättest du bis zum darauffolgenden Montag (bzw. den darauf folgenden Werktag) Zeit für den Einspruch. Dies gilt auch für Feiertage (Sa-So-Fei-Regelung). Diese Regelung betrifft auch den Tag der Bekanntgabe.
Was ist, wenn du die Frist verpasst hast, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen?
Grundsätzlich ist es eher schwierig, erfolgreich Einspruch einzulegen, wenn die Frist bereits verstrichen ist. In diesem Fall musst du eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ erreichen und dies funktioniert nur, wenn du nachweisen kannst, dass du verhindert warst, die Einspruchsfrist einzuhalten (beispielsweise wegen eines Krankenhausaufenthalts).