Sich als Unternehmer selbstständig zu machen, bedeutet sich mit vielen Aufgaben zu befassen, die bisher nicht auf der Tagesordnung standen - Gesetzliche Vorschriften bei der Gründung beachten, sich mit der Buchhaltung beschäftigen und wenn es losgeht die ersten Rechnungen schreiben.
Zudem solltest Du einen Zeit- und Geschäftsplan haben, um Risiken einer Selbstständigkeit abschätzen zu können. Dazu gehört auch die soziale Absicherung.
Selbstständigkeit: Soziale Absicherung in der Schweiz
Im Rahmen des Schweizer Dreisäulen-Modells müssen Selbstständige nur in die erste Säule einzahlen. Eine Einzahlung in die zweite und dritte Säule erfolgt nur auf freiwilliger Basis. Empfohlen wird aber häufig eine Einzahlung in mindestens die zweite Säule, um für die Rente vorzusorgen.
Selbstständigkeit in der Schweiz: Welche Rechtsform wählen?
Zur Gründung muss geklärt werden welche Rechtsform für die Selbstständigkeit gewählt werden soll. In der Schweiz sind fast die Hälfte der Unternehmen Einzelunternehmen und keine Kapitalgesellschaften.
Für Einzelunternehmen ist keine Kapitalhinterlegung notwendig und ein Eintrag ins Handelsregister ist erst ab einem Umsatz von 100.000 Franken Pflicht. Der Status “Selbstständig Erwerbende/r” wird von AHV-Kasse vergeben. Die Gewerbeanmeldung erfolgt also über die Ausgleichskasse.
Auf der Webseite der Ausgleichskasse ist ein Formular zu Anmeldung der Selbstständigkeit abrufbar. Die Ausgleichsklasse verlangt verschiedene Belege. Anhand der Unterlagen wird entschieden ob der Status als “Selbstständig Erwerbende/r” eingetragen wird. Eingereicht werden können zum Beispiel:
- bereits gestellten Rechnungen
- geschlossene Vereinbarungen
- erstellten Angebote
- ein Briefpapier
- der Mietvertrag über Geschäftsräume
Einzelunternehmer haften mit ihrem gesamten Vermögen gegenüber Lieferanten und Kunden. Das Haftungsrisiko ist bei der Gründung eine Kapitalgesellschaft dagegen geringer. Die Haftung wird dann auf einen bestimmten Betrag reduziert. Der Betrag hängt von der Gesellschaftsform ab, etwa ob eine GmbH oder eine AG gegründet wird. Im Gegensatz zum Einzelunternehmen ist jedoch ein Gründungskapital notwendig.
Wie sieht es mit der Buchhaltung in der Schweiz aus?
Nach Gründung und Anerkennung der Gesellschaftsform stellt sich die Frage nach der Buchführung. Buchführungspflichtig sind in der Schweiz die Unternehmen, die sich ins Handelregister eintragen müssen.
Sie müssen eine doppelte Buchhaltung durchführen, inklusive Bilanz und Erfolgsrechnung wenn der Umsatz mehr als 500.000 CHF beträgt. Unter dieser Schwelle reicht eine zusammenfassende Buchhaltung mit Aktiva und Passiva, Einnahmen und Ausgaben und privaten Entnahmen und Einlagen.
Unternehmen dagegen, die nicht oder nur freiwillig ins Handelsregister eingetragen sind, müssen keine doppelte Buchhaltung führen. Einnahmen und Ausgaben müssen allerdings schriftlich festgehalten und mit Belegen für zehn Jahre aufgehoben werden.
Ein Buchhaltungsprogramm erleichtert gerade Gründern die Arbeit. Einnahmen und Ausgaben können hier gesammelt werden. Belege werden direkt zugeordnet. Als Export können Buchungen wiederum dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden. Der Papierkram gehört so der Vergangenheit an. Dazu gehören auch Rechnungen, die im Programm gespeichert werden.
Rechnungen schreiben in der Schweiz
Rechnungen müssen von Selbstständigen in der Schweiz mit einem Umsatz von mehr als 100.000 CHF inklusive Mehrwertsteuer gestellt werden. Ab dieser Umsatzgrenze müssen sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.
In einem Rechnungsprogramm können Mehrwertsteuersätze einfach ausgewählt werden. Du kannst Kunden und Produkte speichen und so in wenigen Klicks die ersten Rechnungen schreiben. Wenn du als Firmensitz die Schweiz wählst, kannst Du sicher sein, dass die Rechnung rechtskonform ausgestellt wird.