Eine häufig gestellte Frage im Debitoor-Support: Ich bin Kleinunternehmer, wie kann ich das korrekt auf meiner Rechnung vermerken? Erstmal: Herzlichen Glückwunsch, die Entscheidung für ein Rechnungsprogramm ist schonmal eine richtige, die dir vieles erleichtert bei der Rechnungsstellung als Kleinunternehmer.
Schneller Rechnungen schreiben als Kleinunternehmer
Gerade als Kleinunternehmer schreibst du häufig nicht unendlich viele Rechnungen, oft fehlt dir dabei die Routine oder schlicht die Zeit. Du hast schließlich besseres zu tun als dich stundenlang mit deiner Rechnungsstellung und Buchhaltung abzumühen.
Voilà: Ein Rechnungsprogramm nimmt dir eine Menge der lästigen Arbeit ab.
Alle Pflichtangaben, wie z.B. eine fortlaufende Rechnungsnummer, sind bereits voreingestellt.
Auch die Umsatzsteuer kannst du direkt in deinen Einstellungen deaktivieren und erstellst so stets automatisch deine Rechnung ohne Umsatzsteuer.
Kunden und Produkte kannst du speichern und einfach mit einem Klick einfügen. Oder du kopierst deine Rechnung, wenn du häufig ähnliche Rechnungen schreiben musst.
Hinweis auf Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung
Den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung kannst du ebenfalls ganz unkompliziert in deine Rechnung integrieren. Schreibe einfach den gewünschten Hinweistext (z.B. "Gemäß Kleinunternehmerregelung §19 UstG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.") in eines der Notizfelder auf der Rechnungsvorlage.
Eines findest du oben rechts („Hinweise“).
Die andere Möglichkeit ist das Feld „Bedingungen“ unten auf der Rechnung.
Egal in welchem Feld du den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung unterbringst – du kannst ihn danach einfach als Standardtext abspeichern. Dazu klickst du auf „als Standard speichern“ unter dem jeweiligen Feld.
Diese Option erscheint, sobald du Text in das Feld eingibst oder ihn änderst. Der Text erscheint in Zukunft auf all deinen Rechnungen.