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Was du als Selbstständiger über den Brexit wissen musst

Du bist selbstständig und hast Kunden in Großbritannien? In diesem Blogartikel verraten wir dir, was der Brexit für dich als Gründer und Unternehmer bedeutet und, was in Zukunft zu beachten ist bei deinen geschäftlichen Beziehungen zum Vereinigten Königreich.

Brexit Puzzle

Brexit: Was ist der Stand?

  • Großbritannien hat am 31. Januar 2020 die Europäische Union verlassen. Im Moment steckt Großbritannien noch in einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020. Während dieser Übergangsphase hat sich kaum etwas geändert.
  • Am 1. Januar 2021 verlässt UK den Europäischen Binnenmarkt und die Zollunion, deshalb befinden sich Großbritannien und die EU derzeit in Verhandlungen, wie es wirtschaftlich weitergeht. Die Verhandlungen ziehen sich schon seit einigen Monaten hin und halten immer noch an.
  • Die Verhandlungen betreffen größtenteils den internationalen Handel, aber zum Beispiel auch, In- und Ausreisen von EU-Bürger und Bürgern aus UK.

Im Moment ist abzuwarten, wie die Verhandlungen enden werden: Entweder mit einem Deal- oder einem No-Deal Brexit.

Was passiert, wenn es keinen Brexit-Deal gibt?

Handel zwischen EU & UK

Falls es bis 1. Januar 2021 zu keiner Einigung kommen sollte, verlässt Großbritannien den Europäischen Binnenmarkt und die Zollunion ohne ein besonderes Handelsabkommen mit der EU. Dies würde bedeuten, dass es freien Handel zwischen UK und Ländern der EU nicht mehr geben wird.

Wie bei den USA würden auf Waren, die aus Großbritannien exportiert oder dorthin importiert werden, Zollgebühren fallen. Dies hätte wiederum einen riesigen Einfluss auf den UK Handel und UK/EU Unternehmen. Die Gebühren würden sich nach denen der Welthandelsorganisation richten.

Einfuhrsteuer, Zölle und Beschränkungen werden den Warenaustausch vermutlich erschweren. Nicht nur Zölle und Einfuhrbeschränkungen machen den Austausch von Waren und Dienstleistungen unattraktiv, sondern auch, dass in Zukunft wahrscheinlich Ein- und Ausfuhrdokumente benötigt werden.

Für Waren, die von Großbritannien in die EU transportiert werden, wird es nach dem Brexit Zollkontrollen geben. In den Hafenstädten Großbritanniens wird es vermutlich zu Verzögerungen aufgrund der Umstellung kommen.

Wir raten dir, eine EORI-Nummer zu beantragen. Der Antrag kann kostenlos online bei der Zolldirektion gestellt werden. Diese benötigst du für alle Importe und Exporte aus oder in die EU.

Umsatzsteuersystem

Waren und Dienstleistungen aus Großbritannien werden der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen nachdem der Brexit vollzogen ist. Das Vereinigte Königreich ist damit nicht mehr an die gemeinsamen europäischen Umsatzsteuersystemrichtlinien gebunden. Bisher gibt es leider nur wenig Infos, was mögliche Änderungen bezüglich der Umsatzsteuer nach dem Brexit betrifft. Was du im Kopf behalten solltest ist folgendes:

  • Wenn dein Business bisher in Großbritannien registriert ist, solltest du es schnellstmöglich in einem EU Mitgliedstaat ummelden.
  • Das Reverse-Charge-Verfahren wird sich möglicherweise für Kunden und Lieferanten Großbritanniens ändern. Wie dies zukünftig geregelt wird, hängt von der Aus­ge­stal­tung der neuen bri­ti­schen Vor­schrif­ten ab. Es könnte auch sein, dass UK weiterhin das Reverse Charge-Verfahren beibehält und damit die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet oder eine umsatzsteuerliche Registrierung in UK notwendig wird.
  • Als EU Unternehmen wirst du vermutlich Umsatzsteuer auf Importe aus UK zahlen müssen. Was genau dies bedeutet, ob du zum Beispiel bei Käufen in UK den Bruttopreis bezahlen musst und die USt dann eventuell beim deutschen Finanzamt zurückfordern kannst, bleibt bisher offen.

Unternehmensgründungen in Großbritannien

Innerhalb der EU haben Gründer die Möglichkeit, ihr Unternehmen in jedem beliebigen Mitgliedsland zu registrieren. In den EU-Mitgliedsstaaten herrscht ein freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. War vor allem London bisher als Unternehmensstandort beliebt bei EU Bürgern, so wird eine Gründung in Großbritannien ohne Brexit-Deal erschwert werden.

Leben und arbeiten in UK und der EU

Großbritanniens Bürger könnten sich in diesem Falle auch nicht mehr frei zwischen den Grenzen bewegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie sich um Aufenthaltsgenehmigungen und Einreisebewilligungen bewerben müssen, falls sie in der EU leben und arbeiten möchten. Gleiches gilt auch andersherum für EU Bürger in Großbritannien.

Rechtsform Limited

Die britische Rechtsform Limited, die viele deutsche Gründer wählten, weil sie Formalitäten vereinfacht, wird an Attraktivität verlieren. Nach dem Brexit können deutsche Unternehmer ihre Limited nicht mehr ins deutsche Handelsregister eintragen lassen. Als Inhaber einer Firma außerhalb der EU musst du mit komplizierten rechtlichen Anforderungen rechnen.

Zusammenfassung

Der Brexit wird Auswirkungen auf dein Business haben, wenn du Waren in Großbritannien verkaufst, kaufst oder durch Großbritannien transportierst. Wir raten dir, die Nachrichten über die Brexit Entscheidung zu verfolgen. Da die Verhandlungen nun schon seit Monaten andauern, ist es durchaus möglich, dass es keinen Deal geben wird und die oben genannten Punkte greifen werden.

Du solltest die Website der Regierung checken, um dich gezielt darüber zu informieren, was der Brexit für Auswirkungen auf dein Unternehmen haben wird.

Wir raten dir auch, deine Geschäftspartner in Großbritannien zu kontaktieren und mit ihnen über mögliche Änderungen zu sprechen. Es ist wahrscheinlich, dass sie nach dem Brexit neue Lizenzen benötigen werden, um mit dir nach Handel betreiben zu können.

Sonja
Geschrieben von
am 09.12.20
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