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Handelsregister

Handelsregister – Was ist das Handelsregister?

Im Handelsregister werden Informationen zu Kaufleuten und kaufmännischen Unternehmen erfasst. Für viele Unternehmen ist der Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Der Handelsregisterauszug einer Firma ist im elektronischen Bundesanzeiger bzw. im Unternehmensregister zu finden.

Sowohl für angehende als auch erfahrene Gründer ist das Handelsregister eine nützliche Informationsquelle. Du kannst sie als eine Art Absicherung bei deiner Kundenakquise nutzen.

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?

Bei der Gründung ist es wichtig zu klären, ob man sich ins Handelsregister eintragen lassen muss. Denn wenn man der Eintragungspflicht nicht nachkommt, kann es dazu kommen, dass man ein Zwangsgeld zahlen muss. Ob ein Handelsregistereintrag Pflicht ist, hängt von der jeweiligen Unternehmensstruktur ab:

Eintrag ins Handelsregister für Kaufleute

Zu einem Eintrag ins Handelsregister sind alle Unternehmen und Kaufleute verpflichtet, die einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führen.

In der Regel gilt man als Kaufmann bzw. Kauffrau und braucht einen Handelsregistereintrag bei:

  • einem Jahresumsatz ab 600.000 € bzw. bei Saisonbetrieben ab einem für die Branche üblichen Spitzensaison-Umsatz (z.B. etwa 250.000 € im Einzelhandel)
  • einem Betriebsvermögen von 100.000 € oder mehr
  • der Beschäftigung von mehr als 5 Personen
  • dem Bestehen bzw. dem Errichten von Zweigniederlassungen

Jedoch ist gesetzlich nicht genau definiert, ab wann ein Betrieb als kaufmännisch eingerichtet gilt.

Eintrag ins Handelsregister für OHGs, KGs, GmbHs und AGs

Gründet man eine offenen Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG), so ist der Handelsregistereintrag Pflicht.

Tatsächlich wird die Gründung in diesen Fällen erst durch den Eintrag ins Handelsregister rechtswirksam. Daher bezeichnet man solche Handelsregistereinträge als „konstitutive Einträge‟.

Eintrag ins Handelsregister für nicht kaufmännische Betriebe

Nicht als Kaufleute gelten dagegen Kleingewerbetreibende, Freiberufler sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Sie können, müssen sich aber nicht ins Handelsregister eintragen lassen.

Was, wenn man nicht weiß, ob man einen Handelsregistereintrag braucht?

Man kann sich bei seiner lokalen IHK dazu beraten lassen, ob man seinen Betrieb ins Handelsregister eintragen lassen muss. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht, ob ein Eintrag ins Handelsregister stattfinden muss.

Wie trägt man sich ins Handelsregister ein?

Die Anmeldung eines Eintrags im Handelsregister läuft über einen Notar. Die einzureichenden Unterlagen müssen im Original unterschrieben werden. Der Notar bestätigt die Personalien sowie die Echtheit der Unterschrift. Dann scannt er die Unterlagen und reicht sie elektronisch bei der entsprechenden Stelle ein.

Die Eintragung ins Handelsregister kostet je nach Rechtsform zwischen 200 und 1.000 € und dauert je nach Auslastung des jeweiligen Amtsgerichts bis zu mehrere Monate. Mit dem Eintrag ins Handelsregister erhält man den Zusatz „e.K.‟, „e.Kfr.‟ oder „e.Kfm‟ für die Geschäftsbezeichnung sowie den Firmennamen.

Wer kann Einsicht in das Handelsregister nehmen?

Das Handelsregister ist für die Öffentlichkeit gedacht und daher für jeden über eine Online-Recherche zugänglich. Grundsätzlich ist der Zugang zum Handelsregister kostenfrei. Ein ausführlicher Handelsregisterauszug (mit Überblick zu allen aktuellen Daten sowie einer chronologischen Auflistung) ist jedoch kostenpflichtig.

Das Handelsregister ist bundesweit. Möchte man sich z.B. über eine Firma in Berlin informieren, so kann man online zwar nach „Handelsregister Berlin‟ suchen; tatsächlich kommt man aber auf das gemeinsame Registerportal der Bundesländer. Dort kann man dann Berlin als Standort eingeben, um spezifisch nach Handelsregistereinträgen in Berlin zu filtern.

Wozu dient das Handelsregister?

Das Handelsregister soll für Transparenz im Rechtsverkehr sorgen. Zum einen wird dadurch das eigene Unternehmen geschützt (z.B. der Firmenname).

Zum anderen schützt das Handelsregister vor unseriösen Vertragspartnern. Denn durch das Verzeichnis kann man sich vor dem Eingehen von neuen Geschäftsbeziehungen relevante wirtschaftlichen Daten zu dem anderen Unternehmen einholen (z.B. Auskünfte zu einem möglichen Insolvenzverfahren, zu dem Stammkapital oder zum Inhaber).

Was genau steht im Handelsregister?

Im Handelsregister sind sog. „Tatsachen‟ erfasst. Das sind in der Regel:

  • der Firmenname
  • der Unternehmenssitz
  • die Niederlassung sowie Zweigniederlassungen
  • der Gegenstand des Unternehmens (d.h. welche Tätigkeit ausgeübt wird)
  • die vertretungsberechtigten Personen
  • die Rechtsform des Unternehmens
  • das Grundkapital bzw. Stammkapital

Dabei handelt es sich um überprüfbare Informationen zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Unternehmens.

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