Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben.
Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt), die beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Inland anfällt.
Hört sich kompliziert an, wie geht das ?
Bei der Einfuhr (vornehmlich) von Waren aus Drittländern wie USA, China etc. erhebt der Deutsche Zoll die Einfuhrumsatzsteuer, die im Prinzip genau wie die inländische Umsatzsteuer funktioniert.
Es handelt sich also um eine Endverbrauchersteuer, die für dich als Freelancer oder Unternehmer nur einen sogenannten durchlaufenden Posten darstellt, das heißt die (Einfuhr-)Umsatzsteuer die du bezahlst, bekommts Du vom Finanzamt erstattet.
Wo genau liegt der Unterschied zwischen der USt und der EUSt ?
Die Umsatzsteuer beträgt in jedem Fall 19 % bzw. 7 % für spezielle Produkte. Die Einfuhrumsatzsteuer enthält mindestens diese Sätze, kann aber noch um sogenannte Einfuhrabgaben erhöht sein. Diese sind für manche Produkte festgelegt und können z.Bsp. Gebühren für die zolltechnische Bearbeitung beinhalten.
Wie bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer wieder erstattet ?
Die Einfuhrumsatzsteuer wird in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Postion 62 in das Umsatzsteuerformular oder in Elster Online eingetragen und als „Vorsteuer“ von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen.
Schon gewusst?
Im online Rechnungsprogramm Debitoor kannst du einfach und ganz schnell die Einfuhrumsatzsteuer erfassen.
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