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Böser Brief vom Finanzamt? Was du jetzt tun musst.

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Don’t look back in anger. Am liebsten schaust du gar nicht allzuviel zurück. Das neue Jahr ist schon ein paar Wochen alt, du hast große Pläne -

Und dann holt dich die Vergangenheit ein. In Form eines bedrohlich aussehenden Briefs vom Finanzamt.

Verdammt, da war doch was.... vor lauter „anderes im Kopf“ und „keine Lust auf die ollen Kamellen“ hast du tatsächlich deine Steuererklärung für 2014 immer noch nicht abgegeben. Ups.

Was steht im Brief?

Klar weißt du, dass die Fristen mittlerweile verstrichen sind. Und du viel zu spät dran bist. Und möchtest den Brief am liebsten gar nicht erst aufmachen. Denn es wird nichts Nettes drinstehen.

Aber es hilft ja nichts. Also los.

Wahrscheinlich wirst du aufgefordert, doch bitte endlich deine Steuererklärung (bzw. noch fehlende Teile) einzureichen. Möglicherweise wird dir eine letzte Frist gesetzt.

Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Generell kann das Finanzamt bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung einen Verspätungszuschlag erheben. Das ist bereits bei einer Abgabe nach der gesetzlichen Frist bis zum 31. Mai des Folgejahres möglich (vorausgesetzt, du hast keinen Steuerberater, dann hast du Zeit bis 30. September).

Ob der Verspätungszuschlag tatsächlich erhoben wird liegt im Ermessen des Finanzamts.

Der Verspätungszuschlag darf zehn Prozent der festgesetzten Steuer nicht überschreiten.

Vielleicht enthält dein Brief die Androhung eines Zwangsgeldes. Wenn du die Steuererklärung, bzw. Teile davon gar nicht abgibst, kann dieses Zwangsgeld verhängt werden und je nach Wohnort und Ermessen des zuständigen Finanzamtes mehrere hundert Euro betragen.

Auch bei Androhung eines Zwangsgeldes wird dir eine letzte Frist zur Abgabe gesetzt.

Was du jetzt tun solltest

Die schlechte Nachricht: Du musst dich jetzt wirklich wirklich um die Steuererklärung kümmern. Und zwar pronto.

Die gute Nachricht: auch Finanzbeamte sind Menschen. Wenn du begründen kannst, warum du mehr Zeit brauchst, und in der Vergangenheit nicht ständig zu spät dran warst, ist eine Fristverlängerung in der Regel möglich.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

1. Es gibt kein spezielles Formular für den Antrag auf Fristverlängerung. Ein formloses Schreiben genügt. Per Post gehst du auf Nummer sicher, oft ist aber auch eine E-Mail oder ein Fax ausreichend.

2 Begründe kurz und nachvollziehbar, warum du eine Fristverlängerung brauchst. Du musst keine Romane schreiben.

3. Wichtig: Gib an, bis wann du die Steuererklärung definitiv abgeben kannst. Wähle eine realistische Frist.

Und natürlich: Setz dich an deine Steuererklärung.

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