Kuriose Steuerfälle vor Gericht - wir haben sie für euch rausgekramt: Und präsentieren euch 24 heitere Fälle, mit denen ihr bestimmt nicht gerechnet habt...
Kinderlos, aber auf den Hund gekommen? Im Falle einer Scheidung kann das schon mal in einen echten Sorgerechtsstreit ausarten. Bei wem bleibt der Hund?
So auch in diesem Fall: Ein Ehepaar trennte sich nach langjähriger Ehe. Mit im aufzuteilenden Vermögen: 3 Hunde. Der Ehemann zeigte sich großzügig und überließ zwei der Hunde seiner Exfrau, forderte aber die Mitnahme der geliebten Basset Hündin.
Sein Argument: Er sei alleiniger Eigentümer der Hündin. Die Frau widersprach mit demselben Argument: A. Der Hund gehöre ihr. Außerdem sei sie B. alleinige Bezugsperson der Hunde, die C. im Falle einer Trennung des Rudels zudem sehr leiden würden.
Das Gericht entschied: Die Basset Hündin darf vom Exmann mitgenommen werden. Die Begründung:
A. Weder Mann noch Frau seien alleiniger Eigentümer der Hündin. Die Frau habe die Hündin zwar gekauft, der Mann habe jedoch fortlaufend Versicherung und Steuer für den Hund bezahlt.
B. Die Behauptung, die Frau sei alleinige Bezugsperson der Hündin, könne nicht nachvollzogen werden. Schließlich sei der Mann regelmäßig mit den Hunden Gassi gegangen.
C. Da die Frau zuvor angeboten hatte, dem Mann alternativ zur Basset-Hündin den schwerhörigen Boxerrüden zu überlassen, könne auch dem Argument des übergroßen Trennungsschmerzes der Hunde nicht stattgegeben werden. Er wäre ja auch in diesem Fall offenbar verkraftbar gewesen.
Zusammenfassendes Urteil und Schlussfolgerung: Da die Hunde rechtlich „Haushaltsgegenstände“ seien, müssten sie nun gerecht auf beide Scheidungspartner verteilt werden. Es sei also nur recht und billig, wenn der Ehemann zumindest einen der Hunde – die von ihm geforderte Basset-Hündin – erhalte.
Ein zufriedenstellendes Ergebnis? Zumindest für den Ehemann!
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 15-UF-143/12