Wie du bereits weißt, hat das Vereinigte Königreich die EU verlassen und am 1. Januar 2021 endete die Übergangsphase für den Brexit. Aus diesem Grund gibt es eine Änderung in deinem Rechnungsprogramm, damit du als EU Unternehmen deine Rechnungen an Kunden aus Großbritannien und Nordirland korrekt erstellen kannst.
In diesem Blogartikel erfährst du, wie dein EU registriertes Unternehmen jetzt – falls nötig – das Reverse-Charge Verfahren auch für Großbritannien erfassen kann.
Was ändert sich bei Rechnungen und Ausgaben?
Bisher wurde das Reverse-Charge Verfahren mit 0 % Umsatzsteuer automatisch angewendet, wenn du eine Rechnung an einen Kunden, der in UK registriert ist, erstellst.
Nach dem Brexit hast du im Debitoor Rechnungsprogramm die Möglichkeit, selbst auszuwählen, ob das Reverse-Charge Verfahren für UK Transaktionen greifen soll oder nicht. Bei Kunden oder Dienstleistern aus Großbritannien wird in Zukunft der Button erscheinen Reverse-Charge anwenden. Du kannst den Button an- oder ausschalten.
## Wie erstellst du Rechnungen für UK Kunden nach dem Brexit
Von dem Zeitpunkt an, wenn die Brexit-Übergangsphase offiziell endet, also am 1. Januar 2021 wird sich das Reverse-Charge ändern. Was deine Kunden aus Nordirland betrifft: Hier ändert sich nichts und das Reverse-Charge Verfahren wird immer noch angewendet. Bei Kunden aus England, Schottland und Wales greift das Verfahren, wie du es bisher kennst, allerdings nicht mehr.
Überprüfe also unbedingt, wo genau deine Kunden registriert sind. Wenn Sie in Nordirland ansässig sind, stellst du den Reverse-Charge Button an. Falls es sich aber um Kunden aus England, Schottland oder Wales handelt, schiebst du den Button auf Aus. Bei Kunden aus Nordirland stellst du den Button nach dem Brexit hingegen auf An.
Du entscheidest also manuell. Der Button erscheint nur, wenn dein Kunde eine UK Adresse hat und du umsatzsteuerpflichtig bist.
Wie erstellst du Ausgaben als Kunde in UK?
Wenn dein Unternehmen Waren in Großbritannien kauft, wird ähnlich mit diesen Ausgaben verfahren. Bisher wurde das Reverse-Charge Verfahren automatisch angewendet, wenn du Großbritannien beim Land des Lieferanten ausgewählt hast. Ab jetzt musst du manuell auswählen, ob Reverse-Charge bei deiner Ausgabe angewendet werden soll oder nicht.
Diese Option wird nur dann angezeigt, wenn du einen Dienstleister bzw. Lieferanten aus Großbritannien auswählst. Für alle anderen Lieferanten aus EU Ländern wird wie bisher automatisch das Reverse-Charge Verfahren angewendet.
Für die Ausgaben ist es genauso wie für die Rechnungen: Wenn dein Lieferant in Nordirland registriert ist, kannst du das Reverse-Charge Verfahren nutzen. Wenn er seinen Unternehmenssitz allerdings in England, Schottland oder Wales hat, findet es keine Anwendung.
Fazit
Wir wollen dir mit dieser flexiblen Anwendungsweise entgegenkommen. Mache dich auf jeden Fall damit vertraut, welche deiner Kunden und Lieferanten in Großbritannien und welche in Nordirland registriert sind. Es wäre außerdem vorteilhaft für dich, wenn du dies in deinem Debitoor Kundenverzeichnis kennzeichnest.
Zudem solltest du dich stets auf der Homepage der Regierung informieren. Falls du Fragen dazu hast, kontaktiere uns jederzeit gerne.