Wer sich als deutsches Unternehmen am europäischen Handel beteiligt, muss dafür die eine oder andere Regelung beachten. Die Bereiche ‘Überschreitung der Lieferschwelle beim internationalen Versand’ und die damit einhergehenden Steuerpflichten, sowie auch die EORI-Nummer und die Registrierung bereiten dabei vielen Händler Kopfschmerzen. Welche Regelungen hier greifen, was es zu beachten gilt und welche Lösung es gibt, erfährst du in diesem Beitrag.
Lieferschwellen beachten
Nimmt der Handel eines deutschen Unternehmens in Europa erst langsam Fahrt auf, sind die gesetzlichen Regularien noch ganz einfach: Die Verkäufe werden wie üblich in Deutschland vermeldet und versteuert – die Umsatzsteuer wandert ans deutsche Finanzamt. Das bleibt allerdings nicht so: Je nach Land gibt es unterschiedliche Lieferschwellen, die einen bestimmten jährlichen Netto-Umsatz darstellen.
Wird die Lieferschwelle überschritten, muss der deutsche Händler sich in dem Empfängerland umsatzsteuerlich registrieren, seine Umsatzsteuervoranmeldungen dort einreichen und die Umsatzsteuer vor Ort bezahlen. Dazu muss er sich genauestens mit den Steuergesetzen im jeweiligen Land auskennen und sich natürlich daran halten. Wer die Gesetze missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Verkauft der deutsche Händler zum Beispiel Waren nach Polen, gilt dort die Lieferschwelle von 160.000 PLN, was in etwa 37.154 EUR entspricht. Steigt sein jährlicher Netto-Umsatz auf 37.155 EUR oder mehr, muss er seine Umsatzsteuer nun nicht mehr in Deutschland, sondern in Polen abführen. Dafür muss er in Polen eine Umsatzsteuerregistrierung vornehmen und hier künftig seine Voranmeldungen und Rückerstattungen einreichen.
Je nach Land können ihn hier aber weitere Hürden erwarten: In Polen muss z.B. auf polnisch mit dem Finanzamt kommuniziert werden – das wiederum darf nur in Zusammenarbeit mit einem legitimierten Übersetzer passieren. Umso bedeutender ist es hier, seine Umsätze im Blick zu haben, um rechtzeitig zu wissen, wann eine Lieferschwelle überschritten wird.
EORI-Nummer
Für den Handel außerhalb der Europäischen Union ist nicht nur eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer notwendig, sondern genauso eine sogenannte EORI-Nummer – sozusagen die EU-Version der deutschen Zollnummer. Ihr Nutzen ist letztlich, alle beteiligten Parteien am Handel klar und eindeutig identifizieren zu können. In der Zollabfertigung bringt das diverse Vereinfachungen mit sich.
Die EORI-Nummer kann dabei ganz einfach über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Generalzolldirektion beantragt werden. Für das Anlegen eines entsprechenden Nutzerkontos ist neben Zahlungsdaten nur ein ELSTER-Zertifikat notwendig, bei dem die aktuellen Unternehmensdaten hinterlegt sein müssen. Im folgenden Dashboard kann schließlich die EORI-Nummer beantragt werden.
Die EORI-Nummer ist dabei für die gesamte Korrespondenz zwischen Händler und Behörden notwendig – für den Import in die EU und den Export aus der EU dementsprechend verpflichtend. Sie ist 17 Zeichen lang und setzt sich aus zwei Buchstaben, Ländercode und 15 Ziffern zusammen. Wer keine EORI-Nummer besitzt, aber in der Europäischen Union handelt, verstößt gegen das Gesetz.
Steuerberater für Amazon FBA
Wer in Sachen Steuern gegen Gesetze verstößt, hat mit hohen Strafzahlungen zu rechnen und sollte deshalb selbständig permanent die Umsätze in den unterschiedlichen Exportländern im Blick behalten und einen Steuerberater mit diesem Thema beschäftigen.
Kostengünstiger, weniger zeitintensiv und zuverlässiger ist hingegen ein Automatisierungs-Tool wie hellotax, das die Umsätze und Lieferschwellen permanent im Blick behält und den Händler warnt, wenn sie überschritten werden. Zusammenfassung
Wer als deutscher Händler europa- oder sogar weltweiten Handel betreibt, muss sich nicht nur mit dem Steuer- und Handelsrecht seines Sitzes auskennen, sondern genauso mit dem aller Staaten, in die er Waren liefert oder aus denen er Waren erhält. Tut er das nicht, drohen schnell hohe Strafzahlungen und das Geschäft wird gefährdet. Tools wie hellotax helfen Amazon FBA Händlern entsprechend bei ihrer Buchhaltung.