Eine aktuelle Entscheidung vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel könnte schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Richter haben am 7. Juni geurteilt, dass Honorarkräfte in Heimen nicht selbstständig sind und daher der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Das Urteil: Honorarkräfte in Heimen arbeiten nicht selbstständig
Das Gericht hat entschieden, dass Honorarkräfte in Pflegeheimen keine unternehmerische Freiheit haben. Zwar trugen die Pflegekräfte in dem konkreten Fall eigene Berufskleidung sowie eigene Namensschilder. Auch übten sie ihre Arbeit eigenverantwortlich aus. Doch das war für die Richter nicht ausreichend, um die Honorarkräfte als Freiberufler zu qualifizieren.
Denn auch wenn sie nur an bestimmten Tagen oder Wochen arbeiten, müssen sie sich dennoch in das Schichtsystem der Pflegeeinrichtung eingliedern. Sie sind daher über den Dienstplan und die Arbeitsabläufe in die strukturelle Organisation des Heims eingebunden und somit abhängig beschäftigt.
Pflegekräfte müssen mit schlechteren Löhnen und Arbeitsbedingungen rechnen
Was die Selbstständigkeit für Pflegekräfte so interessant gemacht hat, war die Möglichkeit, erheblich höhere Stundenlöhne zu verlangen, sowie die Freiheit bei der Arbeitseinteilung. Sie konnten dann arbeiten, wenn es gut gepasst hat und mussten keine Überstunden machen.
Für bisherige Honorarkräfte stellt sich nun die Frage, ob sie schlechtere Löhne und Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen, indem sie in ein Angestelltenverhältnis gehen, oder ob sie andere Alternativen ausschöpfen, wie das Arbeiten in einem Nachbarland (z.B. in der Schweiz) oder die Arbeitnehmerüberlassung (d.h. als Zeitarbeiter bzw. Leiharbeiter tätig zu sein).
Pflegeheime fürchten Nachzahlungen und Fachkräftemangel
Auch für betroffene Heime wird die Entscheidung des BSG wohl weitreichende Konsequenzen haben. Zum einen werden die Heime nun voraussichtlich Abgaben wie Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung nachzahlen müssen.
Zum anderen könnte der Fachkräftemangel nun noch schwieriger zu beheben sein. Denn die Honorarkräfte haben i.d.R. aufgrund der niedrigeren Stundenlöhne und dem Mangel an Freiheit kein Interesse an einer Festanstellung. Daher werden Heime diese Pflegekräfte höchstwahrscheinlich verlieren.
Unser Tipp für Honorarkräfte: Falls du an deinem Status als Freiberufler zweifelst, solltest du unbedingt prüfen, ob du eventuell doch scheinselbstständig bist - z.B. über unseren Blogbeitrag zum Thema Scheinselbstständigkeit.