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Steuererklärung als Selbstständiger – diese Formulare musst du ausfüllen

Die jährliche Steuererklärung empfinden viele selbstständige Gewerbetreibende und Freiberufler als deutliche Belastung. Am Anfang ist es häufig schwer, sich in dem Dickicht der vielen unterschiedlichen Formulare zurechtzufinden.

Papier, Stift und Tastatur auf einem Tisch

Darum findest du hier einmal einfach erklärt, welche Formulare du für eine Steuererklärung als Selbstständiger brauchst.

Welche Formulare es bei der Steuererklärung gibt

Zum Glück kommen für Selbstständige gar nicht so viele Formulare infrage. Es gilt nur, die richtigen auszuwählen.

Im Überblick sind das:

  • Hauptformular
  • Anlage G
  • Anlage S
  • Anlage EÜR oder Bilanz
  • Umsatzsteuererklärung
  • Anlage Vorsorgeaufwand
  • Anlage AV

Das Hauptformular für die Steuererklärung

Jeder steuerpflichtige deutsche Staatsbürger muss eine Steuererklärung abgeben und dabei zunächst das Hauptformular ausfüllen. Selbstständige sind immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Im Hauptformular werden grundlegende Personendaten und Informationen über die Art des Gewerbes bzw. der freiberuflichen Tätigkeit abgefragt.

Je nachdem, ob du Freiberufler bist oder ein selbstständiges Gewerbe betreibst, kommen nun die Anlagen G oder S hinzu.

Die Anlage G – Einkünfte aus Gewerbetätigkeit

In der Anlage G gibst du die Einkünfte an, die du mit der Ausübung des selbstständigen Gewerbes in einem Jahr erzielt hast.

Die Anlage S – Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

Freiberufler benötigen dagegen die Anlage S. Das Prinzip ist aber dasselbe. Du trägst alle in einem Jahr erzielten Einkünfte ein.

Die Anlage EÜR oder Bilanz

In beiden Fällen, also egal ob du Gewerbetreibender oder Freiberufler bist, erbringst du den Nachweis über die in der Anlage G oder der Anlage S gemachten Angaben zu deinen Einkünften mit der Anlage EÜR.

EÜR steht für Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Es handelt sich dabei um ein sehr einfaches Formular, in das du alle Umsätze und Ausgaben nach Kategorien einträgst. Die Kategorien sind im Formular vorgegeben, sodass du es nur Punkt für Punkt durchgehen musst.

Dieses einfache Verfahren kannst du dann anwenden, wenn du mit deinem Unternehmen zu den Kleinunternehmen zählst. Das bedeutet, dass im Jahr Einkünfte von bis zu 50.000 Euro erzielt werden dürfen. Für Freiberufler gelten dieselben Einkommensgrenzen.

Fällst du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung, tritt eine Buchführungspflicht in Kraft. In diesem Fall reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Nachweis der Einnahmen und Ausgaben nicht mehr aus. Dann musst du anstatt der Anlage EÜR zu deiner Steuererklärung eine Bilanz abgeben.

Die Umsatzsteuererklärung

Ob du Kleinunternehmer bist, hat auch Auswirkungen auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Kleinunternehmer sind nämlich von der Abfuhr von Umsatzsteuerbeiträgen befreit. Gehörst du nicht zu dieser Gruppe, musst du auch das Formular für die Umsatzsteuererklärung ausfüllen.

Die Anlage Vorsorgeaufwand – steuermindernde Versicherungen

Versicherungen, die sich mindernd auf Steuern auswirken können, trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Dazu zählen unter anderem Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Unfallversicherungen.

Die Anlage AV – private Altersvorsorge

Die Anlage AV oder Anlage Altersvorsorge ist dann notwendig, wenn du eine private Altersvorsorge abgeschlossen hast. Dazu zählt unter anderem die Riester-Rente.

Wie du am besten Steuern sparst und zu hohen Steuerausgaben vorbeugst

Jetzt weißt du, welche Formulare du für eine Steuererklärung als Selbstständiger benötigst. Wir wollen dir aber auch noch ein paar Hinweise mit auf den Weg geben, wie du steuermindernde Ausgaben effizient vorträgst und wie sich zu hohe Steuern verhindern lassen.

Belege sind das A und O

Es klingt banal, aber das akribische Sammeln und Ordnen von Belegen zählt zu den wichtigsten Tätigkeiten von Selbstständigen. Jede Anschaffung, die nicht belegt werden kann, ist verlorenes Geld. Und dass du bei entsprechender Unordnung Kaufbelege verlierst, passiert ganz schnell.

Viele vergessen auch, was sich alles steuermindernd auswirken kann. Bei Geschäftsreisen gekaufter Kaffee wird zum Beispiel mit einem höheren Wert angerechnet, als wenn du ihn zu Hause kochst. An diesem Beispiel siehst du, dass es sich lohnt, im laufenden Geschäftsjahr alle Belege konsequent zu sammeln und fachgerecht abzulegen.

Betriebsausgaben nicht erst zum Jahresende tätigen

Betriebsausgaben, die du im laufenden Geschäftsjahr tätigst, gehen mit einem höheren Wert in die Steuerberechnung ein als Betriebsausgaben, die du am Ende des Jahres tätigst. Auch das hört sich im ersten Moment banal an.

Aber auch hier kommt es oft vor, dass Selbstständige erst einmal versuchen, so wenig Betriebsausgaben wie möglich zu tätigen. Erst am Ende des Jahres, wenn sie den Gewinn besser einschätzen können, werden dann noch schnell einige Betriebsmittel und Gegenstände angeschafft.

Dann gehen sie in die Jahresberechnung aber nur noch mit einem sehr geringen Wert ein. Darum gilt bei Betriebsausgaben der gleiche Grundsatz wie für Belege: kontinuierliche Anschaffungen, wenn sie nötig sind, sparen Geld bei der Steuererklärung.

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