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Dauerfristverlängerung

Auf das Elftel kommt es an

10 Tage Zeit um die Umsatzsteuer des Meldezeitraums vorzubereiten ist nicht wirklich viel. Für viele Selbständige geht in diesem Zeitraum die Work-Life-Balance vollständig flöten.

Zeit gewinnen durch Dauerfristverlängerung

Lösung kann die Beantragung der Dauerfristverlängerung beim Finanzamt via ElsterOnline sein. Bei Gewährung kannst du regelmäßig einen Monat an Zeit gewinnen.

Achtung: Du musst deine Dauerfristverlängerung vor deiner ersten Umsatzsteuervorauszahlung des Jahres beantragen. Das bedeutet: Als Monatszahler hast du bis 10. Februar Zeit, als Quartalszahler sogar bis 10. April.

Ein Beispiel: Du musst die UStVA für Januar - abhängig ob du Monats- oder Quartalszahler bist – bis zum 10. Februar melden. Wenn eine Dauerfristverlängerung eingerichtet ist, musst du erst einen Monat später melden, und zwar am 10. März.
Einmal gewährt, gilt die Dauerfristverlängerung für alle Folgejahre.

Sondervorauszahlung beachten

Monatliche Melder müssen, damit die Dauerfristverlängerung wirksam wird, eine Sondervorauszahlung leisten, und zwar auf die Umsatzsteuerschuld des Vorjahres.

Die Jahressumme der Umsatzsteuervorauszahlungen von Januar bis November muss dafür durch 'Elf' geteilt werden. Beispiel: 11.000,- €: 11 = 1000,- €

Der Zweck der Sondervorauszahlung ist, einen Zinsgewinn durch eine verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer beim Unternehmen ausschließen.

Alles nur geliehen

Das Wort 'Vorrauszahlung' indikiert es bereits: Du bekommst das Geld wieder. Die Sondervorauszahlung wird erst mit deiner letzten Umsatzsteuervoranmeldung durch Abzug von der Umsatzsteuerschuld wieder zurück gezahlt.

Beispiel: Du musst das letzte Mal im Dezember melden. Die im Beispiel ausgerechneten 1000,- € Sondervorauszahlung werden mit möglichen Vorsteuerüberhang verrechnet: 2000,- € minus 1000,- € geleistete Sondervorauszahlung = 1000,- € zu zahlen.

Beantragen lohnt sich.

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