Heute geh ich mal nicht ins Büro, sondern arbeite von zu Hause aus. Da fällt mir ein - ich habe gar kein Büro. Mein Zuhause ist mein kreativer Arbeitsplatz.
Aber wann darf ich meine Besenkammer ein Büro nennen und was darf ich von der Steuer absetzen?
Nicht jeder Platz im Haus darf sich ein häusliches Arbeitszimmer schimpfen - immerhin ist eine ganze Oberetage in einem Eigentumshaus doch gefühlt mehr ein Wohnbereich. Das Finanzamt erkennt eine Grenze der Bretriebskosten von 1.250 Jahr Abzug pro Jahr an (Az:VIII R 7/10), Stand Januar 2013. Natürlich steht es dir dennoch frei dir ein gemütliches Plätzchen mit einem Gläschen Wein im Hause einzurichten um mit Debitoor Rechnungen zu schreiben.