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Das Geschäft mit den Weihnachtsbäumen

Bist du auch schon im Weihnachtsstress? Geschenke kaufen, das Festessen vorbereiten, das Haus mit Lichtern dekorieren – und dann will da natürlich noch der Weihnachtsbaum gekauft werden!

Weihnachtsbaum

Hast du deinen Baum für dieses Jahr schon besorgt? Kannst du dich noch erinnern, wie viel Mehrwertsteuer du bezahlt hast? Uns ist ein lustiges Steuer-Detail zu Ohren gekommen, von dem du wahrscheinlich noch nicht weißt.

Umsatzsteuer für Weihnachtsbäume

Wusstest du, dass die Umsatzsteuer für den Kauf eines Weihnachtsbaums variieren kann und von bestimmten Faktoren abhängt? Es gibt Sage und Schreibe fünf verschiedene Steuersatz-Varianten! Entweder du zahlst 19 Prozent, 7 Prozent, 5,5 Prozent, 10,7 Prozent oder gar keine Umsatzsteuer.

Die Höhe der Umsatzsteuer, die du für deinen Weihnachtsbaum bezahlst, hängt von der Herkunft deiner Tanne und dem Status des Weihnachtsbaum-Verkäufers deines Vertrauens ab.

Die verschiedenen Steuersätze:

  • Ein Umsatzsteuersatz von 19 % wird fällig bei allen künstlichen Bäumen, die zum Beispiel aus Plastik gefertigt wurden.

  • 10,7 Prozent musst du bezahlen, wenn du bei einem pauschalierenden Landwirt fündig wirst, der den Baum in einer Sonderkultur großgezogen hat.

  • Ein Umsatzsteuersatz von 7 Prozent findet hingegen Verwendung, wenn es sich um einen echten Baum handelt, der durch einen Gewerbetreibenden, also zum Beispiel einen Baumarkt, oder einen nicht-pauschalierenden Landwirt vertrieben wird. Dieser Steuersatz gilt übrigens auch für andere Pflanzen, die im Baumarkt verkauft werden.

  • Wenn der Baum, auf den du dein Auge geworfen hast, zufällig irgendwo im Wald gewachsen ist und durch einen Landwirt verkauft wird, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschlossen hat, werden 5,5 % fällig.

  • Ist der Baumverkäufer Kleinunternehmer oder verkauft er weniger als 140 Bäume im Jahr? Dann kann er sich ganz von der Umsatzsteuer befreien lassen. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird gar keine Umsatzsteuer auf den Preis geschlagen.

Du siehst also: Weihnachtsbaum ist nicht gleich Weihnachtsbaum! Hier macht das Finanzamt einige Unterschiede. Ob Plastik, Fichte oder Nordmanntanne, Verkauf durch einen Baumarkt oder einen Landwirt – all diese Faktoren spielen eine entscheidende Rolle.

Fun-Fact oder unnützes Wissen?

Wenn beim Familienessen an Weihnachten also mal unangenehme Stille aufkommen sollte, dann erzähl doch einfach von den verschiedenen Steuersätzen für die Weihnachtsbäume. Dann können deine Familienmitglieder selbst entscheiden, ob deine Geschichte in die Kategorie „unnützes Wissen” oder lustige Fun-Facts fällt.

Und wenn du ein wenig Geld beim Kauf deines Wunschbaums sparen möchtest, dann solltest du am besten einen Kleinunternehmer, der Bäume verkauft, aufsuchen. Den gewonnenen Betrag kannst du dann auf dem nächsten Weihnachtsmarkt investieren.

In diesem Sinne: Dein Debitoor-Team wünscht dir frohe Weihnachten!

Sonja
Geschrieben von
am 19.12.19
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