Wer muss Umsatzsteuer in Rechnung stellen?
Tja, wer? Jeder, der eine Rechnung stellt? Nein, ganz so einfach ist die Antwort leider nicht. Hier erfährst du, wer auf seine Einnahmen Umsatzsteuer einfordern und an das Finanzamt abführen muss. Und natürlich, wie du herausfindest, ob du selbst zu dieser Gruppe gehörst.
Umsatzsteuer für Unternehmer – und für Privatleute?
Die Umsatzsteuer muss auf Rechnungen von Unternehmen bzw. von Unternehmern gezahlt werden. Sie wird dementsprechend auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Es ist eine sogenannte Endverbraucher-Steuer, d.h. dass für Unternehmer und Unternehmen die USt. ein durchlaufender Posten ist, während ausschließlich die Endverbraucher die Steuer tragen.
Unternehmer versus Angestellter
Als Unternehmer gilt, wer selbstständig eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Ob du mit deiner Arbeit Gewinn erzielst oder nicht, spielt keine Rolle. Ein (gewerbepflichtiger) Freelancer ist somit ein Unternehmer – ein Angestellter nicht.
Was ist mit Privatpersonen?
Wer auf eBay seinen alten Fernseher verkauft, ist nicht gleich ein Unternehmer. Sofern die Privatverkäufe einen gewissen Umfang nicht überschreiten, genügt es, ein sogenanntes „schriftliches Empfangsbekenntnis“ auszustellen – ohne Umsatzsteuerausweis, dafür aber mit dem Zusatz „Privatverkauf“. So dokumentierst du den Verkauf und bestätigst gleichzeitig den Erhalt der Zahlung.
0, 7 und 19 Prozent
Die Umsatzsteuer muss also von Unternehmern erhoben werden. Aber wer muss wie viel in Rechnung stellen?
19 %: Standard für Unternehmer
19 % sind derzeit der umsatzsteuerliche Regelsatz. Er gilt für alle Unternehmer, bei denen keine Ausnahme vorliegt, die sie zu einem geringeren Umsatzsteuersatz (7 %) oder zu einer Nichterhebung der Umsatzsteuer berechtigt.
7 %: Künstler & Co.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz liegt bei 7 %. Er wird z.B. auf Bücher, Kunstgegenstände, Taxifahrten und bestimmte Lebensmittel erhoben. Du willst wissen, ob dein Angebot unter den ermäßigten Satz fällt? Die begünstigten Güter und Leistungen sind im Umsatzsteuer-Anwendungserlass genau aufgeschlüsselt.
0 %: Kleinunterunternehmer & bestimmte Berufe
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und dürfen auch selbst keine Vorsteuer (bei Einkäufen) abziehen. Was sie bei der Buchhaltung sonst noch beachten müssen, steht im Artikel zur Rechnungsstellung für Kleinunternehmer. Auch bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Ärzte, Hebammen und Versicherungsmakler sind von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen. Genaue Informationen über umsatzsteuerfreie Berufe findest du in § 4 UStG.
Die Umsatzsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Deshalb hat er großes Interesse daran, dass möglichst viele Unternehmer Umsatzsteuer zahlen. Nach dem Start in die Selbständigkeit in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln ist daher erst nach fünf Jahren möglich!
Du hast herausgefunden, dass du umsatzsteuerpflichtig bist? Keine Sorge: Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist nicht schwer. Mit dem einfachen Rechnungsprogramm Debitoor, geht es schnell und ohne Stress.
Ähnliche Fragen
Wie stelle ich Umsatzsteuer in Rechnung?
Umsatzsteuer – Vorsteuer - Mehrwertsteuer?
Was ist der Unterschied zwischen Soll und Ist-Versteuerung?
Was ist Vorsteuer? Wie kann ich mir die Vorsteuer zurückholen?