Checkliste zur Gründung einer Unternehmergesellschaft
Wenn du als Unternehmer nicht mit deinem Privatvermögen haften möchtest und keine 25.000 Euro für eine GmbH-Gründung hast, könnte die Unternehmergesellschaft (UG) für dich interessant sein. Wie die Gründung abläuft, erfährst du in diesem Artikel.
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wurde 2008 als Alternative zur britischen Limited (Ltd.) geschaffen, die damals auf den deutschen Markt vorgedrungen war.
Die Unternehmergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und eine Variante der GmbH. Sie ist auch als 1-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bekannt.
Haftung
Bei einer Unternehmergesellschaft ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Voraussetzung hierfür ist die aktive Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Vorteile der Unternehmergesellschaft
- Stammkapital von nur 1 Euro nötig
- Gründer haftet nicht mit seinem Privatvermögen
- Klare Trennung von Geschäftlichem und Privatem
Nachteile der Unternehmergesellschaft
- Sacheinlagen sind bei der Gründung nicht erlaubt
- Ruf als „1-Euro-GmbH“ ist zum Teil negativ besetzt
- Gründung ist sehr aufwändig
- Es besteht immer eine gesetzliche Buchführungspflicht.
Checkliste
Die Unternehmergesellschaft ist im Allgemeinen auch als 1-Euro-GmbH oder als Mini-GmbH bekannt, da man zum Zeitpunkt der Eintragung theoretisch nur 1 Euro als Stammkapital benötigt.
Tatsächlich hängt der Kapitalbedarf aber von deinem persönlichen Geschäftsmodell ab. Für die Gründung solltest du etwa 200 - 250 Euro einplanen:
- Eintragung im Handelsregister ca. 120 Euro
- Notarkosten ca. 100,00 Euro für den Mustervertrag und die Registeranmeldung
Zusätzlich entstehen Kosten durch das benötigte Firmenkonto und durch die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer.
1. Gesellschaftsvertrag
Im ersten Schritt benötigst du einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Du brauchst also einen Termin bei einem Notar, der für dich den Vertrag erstellt.
Bei Verwendung des Musterprotokolls zur Gründung der UG fallen reduzierte Beurkundungskosten an. Dieses Musterprotokoll kannst du verwenden, wenn die Gesellschaft mit maximal drei Gesellschaftern gegründet wird und nicht mehr als ein Geschäftsführer bestellt wird.
Im „Mustervertrag“ werden die inhaltlichen Punkte der Gesellschaft festgehalten, wie z.B. Firmenname, Firmensitz oder Gegenstand der Unternehmung.
Beim Firmennamen ist der Zusatz „haftungsbeschränkt“ zwingend vorgeschrieben. Dieser Zusatz darf nicht abgekürzt werden.
2. Kontoeröffnung
Wenn der Gesellschaftsvertrag vorliegt, kannst du das Firmenkonto eröffnen und dein Stammkapital einzahlen.
Da deine Bank einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag zur Kontoeröffnung verlangen wird, kannst du diesen Schritt nicht vorher gehen.
3. Eintragung in das Handelsregister
Zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist es zwingend notwendig, die Unternehmergesellschaft im Handelsregister einzutragen.
Das kann entweder der Geschäftsführer selbst machen oder er beauftragt den Notar, der auch schon den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat.
Bei dieser Eintragung muss nachgewiesen werden, dass das Stammkapital auf das geschäftskonto eingezahlt wurde. Die Kontoeröffnung muss also vorher erfolgen.
Üblich dauert eine Eintragung in das Handelsregister 1 bis 2 Wochen.
Eine Unternehmensgesellschaft besteht rechtlich erst nach der Eintragung ins Handelsregister.
4. Gewerbeanmeldung
Nachdem das Amtsgericht die Eintragung der UG in das Handelsregister bestätigt hat, nimmst du die Gewerbeanmeldung vor.
Tipps zur Gewerbeanmeldung findest du in unserer Checkliste zur Gewerbeanmeldung.
5. Anmeldung beim Finanzamt und der IHK
Das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer werden vom Gewerbeamt über deine neue Geschäftstätigkeit benachrichtigt und melden sich bei dir.
Für das Finanzamt musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Auch die IHK-Anmeldung musst du ausfüllen, da deine Unternehmergesellschaft Pflichtmitglied ist.
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