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Sacheinlagen

Sacheinlagen – Was sind Sacheinlagen?

Sacheinlagen Wertgegenstände, die ein Unternehmer oder Gesellschafter in das Unternehmen einbringt, z.B. Gebäude, Maschinen oder Patente.

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Bei Sacheinlagen handelt es sich um Wertgegenstände, die der Unternehmensbesitzer bzw. Unternehmenseigner (Gesellschafter, Aktionäre oder Inhaber) in das Unternehmen einbringt. Erfolgt die Einbringung in Form von Geld, handelt es sich um eine Bareinlage.

Arten von Sacheinlagen

Sacheinlagen können je nach Wertgegenstand in verschiedene Kategorien unterteilt werden:

Materielle Sacheinlagen

Bei einer materiellen Sacheinlage handelt es sich um die Einbringung von materiellen Gütern wie Gebäude, Wertpapiere, Werkzeuge, Maschinen oder Forderungen in das Unternehmen.

Immaterielle Sacheinlagen

Immaterielle Sacheinlagen beschreiben alle nicht-gegenständlichen Güter wie Patente oder Lizenzen. Auch sie können in ein Unternehmen eingebracht werden.

Dienstleistungen

Die Einbringung von Dienstleistungen in ein Unternehmen, z.B. eine unbezahlte Geschäftsführung, sind nur bei Personengesellschaften erlaubt, nicht aber bei Kapitalgesellschaften.

Nutzungsüberlassungen

Im Rahmen einer Nutzungsüberlassung wird ein Vermögensgegenstände dem Unternehmen nur für eine gewisse Dauer zur Verfügung gestellt.

Verdeckte Sacheinlagen

Bei einer verdeckten Sacheinlage wird offiziell Geld in das Unternehmen eingebracht (Bareinlage), wobei diese später durch eine Sacheinlage ausgetauscht werden soll.

Kapitalgesellschaften und Sacheinlagen

Bei Kapitalgesellschaften gilt eine Sacheinlage als Tauschgeschäft - der Einbringende erhält als Gegenleistung eine Unternehmensbeteiligung. Er wird also entweder neuer Gesellschafter oder stockt seine Unternehmensanteile weiter auf.

Aktiengesellschaft (AG)

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) müssen bestimmte Informationen bezüglich der Sacheinlagen in der Satzung erscheinen.

Der Gegenstand der Sacheinlage muss definiert sein, die Person, von der die AG den Gegenstand erwirbt, muss aufgeführt werden, sowie der Nennbetrag der zu gewährenden Aktien, bzw. Vergütung.

Erscheinen diese Angaben nicht, sind die Vereinbarungen über sie Sacheinlagen nach § AktG nicht wirksam.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss der Gegenstand der Sacheinlage, sowie der Betrag des Geschäftsanteils und das Stammkapital in der Satzung, im Gesellschaftsvertrag oder im Kapitalerhöhungsbeschluss aufgeführt werden (§5 IV GmbH).

Einzelunternehmen / Personengesellschaft und Sacheinlagen

Ist ein Einbringungswert, der unter dem Zeitwert liegt vereinbart, kann dieser bei Personengesellschaften nach § 253 Abs. 4 HGB angesetzt werden.

Es ist je nach Art der Sacheinlage zu entscheiden bzw. am Bilanzstichtag zu prüfen, ob der Wertansatz beibehalten werden kann oder ob nach dem gemilderten oder strengen Niederstwertprinzip eine andere Abschreibung benötigt wird.

Bewertung von Sacheinlagen

Wie Sacheinlagen bewertet werden sollen, ist umstritten, da es sich bei Sacheinlagen nicht um eine Anschaffung bilanzrechtlicher Art handelt, sondern um einen Vorgang gesellschaftsrechtlicher Art.

Es ist jedoch klar, dass eine Sacheinlage nicht über den Zeitwert hinaus angesetzt werden kann, unabhängig von Anschaffungs- und Herstellungskosten.

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