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Debitoor Buchhaltungslexikon
Buchführungspflicht

Buchführungspflicht – Für wen gilt die Buchführungspflicht?

Die Buchführungspflicht ist die Pflicht, eine doppelte Buchführung, regelmäßige Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu erstellen.

Mit dem Buchhaltungsprogramm Debitoor kannst du deine Buchführung ganz bequem online erledigen.

Die Buchführungspflicht darf nicht mit der Pflicht verwechselt werden, seine Einnahmen und Ausgaben zu erfassen.

Bei der Buchführungspflicht geht es nur um die Art, wie du deine Einnahmen und Ausgaben erfassen musst.

Kurz gesagt bedeutet das, dass du

  • eine doppelte Buchführung, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen musst, wenn die Buchführungspflicht zutrifft und
  • eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen musst, wenn du nicht buchführungspflichtig bist.

Wer alles der Buchführungspflicht unterliegt ist im Steuergesetz sowie Handelsgesetz geregelt.

Buchführungspflicht für Gewerbetreibende

Als gewerbliche Unternehmer gilt für dich die Buchführungspflicht, wenn du mehr als 600.000 Euro Umsatz pro Kalenderjahr oder 60.000 Euro Gewinn pro Wirtschaftsjahr hast.

Buchführungspflicht für Freiberufler

Als Freiberufler bist du nie buchführungspflichtig. Es reicht also aus, wenn du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellst.

Buchführungspflicht für Land- und Forstwirte

Wenn du Land- oder Forstwirt bist, gibt es einige Anforderungen, nach denen die Buchführungspflicht auf dich zutreffen kann. Das gilt immer, wenn du

  • Umsätze von über 600.000 Euro im Kalenderjahr oder
  • Selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von über 25.000 Euro oder
  • Einen Gewinn aus Gewerbebetrieb (z.B. einem Hofladen) von über 60.000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
  • Einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von über 60.000 Euro im Kalenderjahr hast.

Buchführungspflicht für Gesellschaften

Wenn du eine GmbH, eine UG oder eine AG gründest, ist diese Gesellschaft immer buchführungspflichtig. Gleiches gilt für Personengesellschaften, wie die OHG und die KG.

Beginn der Buchführungspflicht

Als Einzelunternehmer beginnt die Buchführungspflicht ab dem Zeitpunkt, an dem die genannten Grenzen überschritten werden.

Gesellschaften sind von vornherein buchführungspflichtig und Freiberufler unterliegen nie der Buchführungspflicht.

Grundsätzlich bekommst du auch immer eine Nachricht von dem Finanzamt, in dem du darauf hingewiesen wirst, dass deine Buchführungspflicht beginnt.

Bestrafung bei Nichteinhaltung der Buchführungspflicht

Zunächst einmal bekommst du Probleme mit dem Finanzamt. Schließlich will es zu jeder Steuererklärung die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sehen.

Kannst du sie nicht vorzeigen, wirst du Strafgelder zahlen müssen.

Darüber hinaus kannst du sogar zu Haftstrafen verurteilt werden, wenn du bei einer Insolvenz wegen der Verletzung der Buchführungspflicht verurteilt wirst.

Ende der Buchführungspflicht

Für Einzelunternehmer endet die Buchführungspflicht, wenn du die genannten Grenzen in zwei Jahren nacheinander unterschritten hast.

Auch in diesem Fall wirst du ein Brief vom Finanzamt erhalten, in dem steht, wann deine Buchführungspflicht endet.

Bei Gesellschaften endet die Buchführung erst, wenn sie im Handelsregister gelöscht werden.

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