Leasingsonderzahlung und Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Grundregeln 2021
Gerade für dich als Kleinunternehmer oder Freiberufler stehen teure Käufe oder große Investitionen womöglich nicht immer an erster Stelle. Ein Beispiel dafür ist der Kauf eines Autos. Eine gute Alternative zum Kauf eines Autos stellt das Leasing dar, wenn du selbstständig bist. Vor allem, wenn du oft zu Kunden fährst oder Ware transportierst und dabei auf Bus und Bahn verzichten möchtest.
Falls du Kleinunternehmer oder Freiberufler bist und deinen Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelst, ist vieles gerade heute beim Leasing zu beachten. Früher konntest du mit der Leasingsonderzahlung zusammen mit der Ein-Prozent-Regel beim Auto Leasen viel und schnell Steuern sparen, wenn du selbstständig bist. Das hat sich jedoch seit ein paar Jahren geändert.
Erfahre in diesem Artikel, was du bei der Leasingsonderzahlung – vor allem beim Buchen – heute alles beachten musst. Und wie du von der Sonderzahlung zum Leasing in deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auch heute noch profitieren kannst.
Leasing und Leasingsonderzahlung: Was ist das noch mal genau?
Bestimmt hast du die Begriffe Leasing und Leasingsonderzahlung schon mal gehört. Zum Einstieg möchten wir dir dennoch einen kurzen Überblick zum Leasing sowie zur Sonderzahlung geben. So kannst du die darauffolgenden Grundregeln in Bezug auf die Leasingsonderzahlung besser verstehen und bei deiner nächsten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) richtig berücksichtigen.
Leasing - Wichtiges auf einen Blick
Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der ein Produkt für eine bestimmte Zeit vermietet wird. Du kannst viele Konsumgüter leasen. Das Autoleasing stellt die bekannteste Methode dar. Vermietung bedeutet im Zusammenhang mit Leasing jedoch etwas anderes als der klassische Mietvertrag, den du beispielsweise beim Einzug in eine Wohnung abschließt.
So übernimmst du beim Leasen eines Autos alle Rechte und Pflichten, auch wenn das geleaste Auto dem Leasing-Geber oder der Leasinggesellschaft gehört. Wenn du also ein Auto leasen möchtest, musst du für Schäden oder Diebstahl haften.
Zudem zahlst du beim Leasen keine monatliche Miete, sondern es handelt sich um Leasingraten, die vorab im Leasing-Vertrag festgehalten werden.
Leasingsonderzahlung - ein wichtiges Element des Leasings
Ein weiterer Unterschied zum Mietvertrag einer Wohnung ist die Leasingsonderzahlung. Bei der Leasingsonderzahlung handelt es sich um eine Anzahlung des eigentlichen Kaufpreises dessen, was du leasen möchtest. In diesem Fall die Anzahlung für dein Dienstauto.
Die Sonderzahlung zum Leasing wird zu Beginn des Leasingvertrages gezahlt. Mithilfe der Sonderzahlung verringerst du die Summe des restlichen Gesamtbetrages und damit auch deine monatlichen Leasingraten. Für deine Leasinggesellschaft oder deinen Leasing-Geber dient die Leasingsonderzahlung als finanzielle Sicherheit.
Im Zusammenhang mit Leasing wirst du auch von der Mietsonderzahlung hören. Eine Mietsonderzahlung besteht, wenn es sich um ein privates Leasing bzw. um einen privaten Leasingvertrag handelt.
Leasingsonderzahlung und Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) - Grundsätzliches
Grundsätzlich musst du eine Leasingsonderzahlung in deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angeben. Allerdings – und jetzt kommt die wirklich sehr wichtige Regel – ist eine Leasingsonderzahlung auf den gesamten Zeitraum des Leasings steuerlich gleichmäßig zu verteilen. Du kannst die Leasingsonderzahlung also von der Steuer absetzen. Allerdings greift hier keine Sofortabschreibung, wie es beispielsweise bei digitalen Arbeitsgeräten eingeführt worden ist.
Die Leasingsonderzahlung darf maximal auf einen Zeitraum von 5 Jahren verteilt werden.
Zudem musst du natürlich die monatlichen Leasingraten dazu beachten. Die Höhe der Raten kannst du in der Regel zu Vertragsbeginn selber bestimmen.
Leasingsonderzahlung korrekt buchen
Bei der Einnahmenüberschussrechnung setzt du die Sonderzahlung zum Leasing als Betriebsausgabe von deinen Steuern ab. Dabei gibt es eine wichtige Besonderheit: Du musst die Leasingsonderzahlung bei deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zwar für das Jahr angeben, in dem du sie getätigt hast.
Wie oben deutlich wurde, wird die Leasingsonderzahlung allerdings periodisch von deiner Steuer abgesetzt. Damit wird die komplette Leasingsonderzahlung in die Gesamtkosten jährlich mit einbezogen.
Leasingsonderzahlung heute: das Fahrtenbuch als möglicher Vorteil
In dem Fall dass du dein Auto zu mehr als 50% dienstlich genutzt, kann ein Fahrtenbuch aus steuerlicher Sicht für dich heute von großem Vorteil sein. Der Grund ist, dass du zur jährlichen Abschreibung von Betriebskosten, der Versicherung sowie der KFZ-Steuer auch die gefahrenen Kilometer steuerlich absetzen kannst.
Voraussetzung: Du musst das Fahrtenbuch sehr genau und vorschriftsmäßig führen. Zudem darfst du in deinem Fahrtenbuch keine nachträglichen Änderungen und Anpassungen mehr machen.
Die Leasingsonderzahlung wurde vorher oft mit der Ein-Prozent-Regel verbunden. Da die Sonderzahlung zu einem Leasing nicht mehr sofort von den Steuern abgesetzt werden kann, spart man bei dieser Methode in diesem Zusammenhang nicht mehr wie früher.
Leasingsonderzahlung und Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Fazit:
Auch wenn du die Leasingsonderzahlung mittlerweile erst im Laufe des Leasingvertrags komplett steuerlich geltend machen darfst, hat das Auto Leasing immer noch Vorteile, wenn du selbstständig bist. Vor allem, wenn du dein Auto hauptsächlich für die Arbeit nutzt.
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