Kann ich das Arbeitszimmer steuerlich absetzen?
Flexibles Arbeiten, geringe Kosten: Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden ist für viele Selbstständige eine maßgeschneiderte Lösung.
Wir erklären dir, wie du dein Homeoffice steuerlich absetzt.
Fast fünf Millionen Menschen in Deutschland arbeiten gemäß einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im häuslichen Arbeitszimmer.
Darunter sind mehr als zwei Millionen Selbstständige. Bist du auch jemand, der genügend Disziplin aufbringt, sich im Homeoffice zu organisieren?
100% Homeworker, Arbeitszimmer voll absetzbar
Am eindeutigsten ist für das Finanzamt der Fall, wenn du deinen Beruf hauptsächlich oder überwiegend zuhause ausübst und das Arbeitszimmer ein extra Raum in deiner Wohnung ist.
Die Raumkosten sind dann voll abzugsfähig.
Die absetzbaren Kosten für dein Homeoffice berechnen sich im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche. Folgende Nachweise solltest du dem Finanzamt vorlegen.
Checkliste für das voll absetzbare Arbeitszimmer:
- Vermesse dein Arbeitszimmer: Wie groß ist es?
- Fertige eine Skizze deines Arbeitszimmers an und zeichne die Möbel und wichtigsten Arbeitsmittel ein.
- Skizziere einen Grundriss deiner Wohnung.
- Kopiere den Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Hausratsversicherungspolice.
- Belege die Abschlagszahlungen für Strom, Gas usw.
- Gönnst du dir eine Haushaltshilfe? Auch ihren Lohn kannst du gegen Beleg anteilig absetzen. Die Haushaltshilfe muss aber gesetzlich gemeldet sein.
- Du kannst Renovierungskosten und -materialien absetzen.
- Raumausstattung wie Lampen, Gardinen, Teppich sowie funktionsbezogene Möbel und Arbeitsgeräte sind gegen Vorlage der Rechnung, egal ob über oder unter 150 Euro, absetzbar.
Merke:
< 410 Euro plus Umsatzsteuer für Raumausstattung: Die Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden
> 410 Euro plus Umsatzsteuer: Du machst Kosten über AfA, „Absetzung für Abnutzung“, geltend.
Die Kosten für dein Home Office kannst du allerdings nicht in unbegrenzter Höhe geltend machen. Der jährliche Maximalbetrag beläuft sich derzeit auf 1.250 €.
Mischnutzung im häuslichen Arbeitszimmer
Schwierig wird es, wenn du keinen Platz für ein abgetrenntes Arbeitszimmer hast und den Raum teilweise auch privat nutzt.
Dann tust du gut daran, die an diesem Arbeitsplatz verrichteten Tätigkeiten auch quantitativ zu dokumentieren.
No-Gos für Arbeitszimmer mit gemischter Nutzung:
- Der Raum ist ein Durchgangszimmer.
- Es befindet sich Unterhaltungselektronik wie z.B. ein Fernseher im Raum (es sei denn, du hast beruflich damit zu tun).
- Der Raum wird parallel als Schlafzimmer genutzt. (Gelegentliche Übernachtungen, z.B. auf einem Ausziehsofa, werden toleriert.)
- Du nutzt den Raum weniger als 50% als dein Arbeitszimmer.
Coworking-Space als Alternative zum Arbeitszimmer
Kein Platz für ein häusliches Arbeitszimmer? Kein Geld für ein externes Büro?
Wie wäre es mit einem Coworking-Space?
Solche Arbeitszimmer, die du dir mit anderen teilst, sind günstig. Du kannst sie temporär anmieten. Und bei der Anerkennung als Betriebskosten gibt es auch keine Schwierigkeiten.
Tipp: Die Bestimmung, ob das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der selbständigen Tätigkeit ist oder wie hoch der prozentuale Anteil ist, solltest du mit deinem Steuerberater abstimmen.
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