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Was du über Rechnungsstellung und Buchhaltung wissen solltest

Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Buchhalter?

Buchhalter und Steuerberater unterscheiden sich durch den Aufgabenbereich bzw. durch den Zuständigkeitsbereich. Diese sind u.a. im Steuerberatungsgesetz (StBerG) festgelegt.

Der Buchhalter darf beispielsweise keinen Jahresabschluss erstellen. Nur ein angestellter Buchhalter darf im Innenverhältnis einen Jahresabschluss vorbereiten. Steuerberater hingegen sind zu Jahresabschlüssen und der Erstellung von Steuererklärungen ermächtigt.


Der Buchhalter

Die Bezeichnung „Buchhalter“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung oder gar ein Ausbildungsberuf. Jede erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung bildet die Voraussetzung für eine Anstellung als Buchhalter. Daher macht es natürlich Sinn, das der Aufgabenbereich eines Buchhalters begrenzter, als der eines Steuerberaters ist.

Der selbstständige Buchhalter oder Bilanzbuchhalter kann, unterstützende Hilfe für die Buchung von Geschäftsvorfällen, also Belege, leisten. Der Bilanzbuchhalter, eine Zusatzqualifikation der IHK, darf darüber hinaus die Vorfälle buchen und einfache Abschlussarbeiten begleiten bzw. für den Steuerberater vorbereiten.

Der Steuerberater

Ein Steuerberater erstellt sowohl die komplette Buchhaltung als auch die Jahresabschlüsse, desweiteren kann er die Steuererklärungen oder Einnahmenüberschussrechnung für dich erstellen und dann auch versenden.

Dieser unterscheidet sich durch einen größeren Aufgabenbereich und leider auch höheren Kosten von einem Buchhalter. Steuerberater arbeiten nach einer Gebührentabelle, die von der Art und Umfang der jeweilig ausgeführten Tätigkeiten abhängt.

Kosten gering halten

Überlegst du dir mit einem Buchhalter oder Steuerberater zusammen zu arbeiten, kannst du die Kosten gering halten, indem du deine Unterlagen stets vorsortierst und dem Buchhalter / Steuerberater so viel Arbeit wie möglich abnimmst.

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Dadurch kannst du Zeit und Geld sparen und musst diese Aufgaben nicht deinem Buchhalter/Steuerberater überlassen.


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