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Was du über Rechnungsstellung und Buchhaltung wissen solltest

Wie erfasse ich Ausgaben, die ich in anderen EU-Ländern tätige?

Du warst im EU-Ausland geschäftlich unterwegs oder hast dort etwas bestellt? Auch diese Ausgaben musst du in deiner Buchhaltung erfassen.

Allerdings hast du bei einer Ausgabe im Ausland entweder den dort geltenden Umsatzsteuersatz bezahlt oder der Verkäufer wendet das Reverse Charge Verfahren an und du hast keine Umsatzsteuer gezahlt, musst sie aber trotzdem abführen. Wir erklären hier was in welchem Fall zu tun ist.


Wie erfasse ich ausländische Umsatzsteuersätze?

Der typische Fall ist eine Restaurantrechnung oder ein Taxibeleg. Du zahlst zum Beispiel in Frankreich bei einem Restaurantbesuch 10% Umsatzsteuer.

Wenn du allerdings diesen Beleg in deiner Buchhaltung erfasst, kannst du die bezahlte Umsatzsteuer nicht geltend machen. Du hast die Steuer ja dem französischen und nicht dem deutschen Staat gezahlt.

Damit der Betrag also nicht fälschlicherweise in deiner Umsatzsteuervoranmeldung als gezahlte Umsatzsteuer auftaucht, musst du den Umsatzsteuersatz als 0% erfassen.

Wie bekomme ich im Ausland gezahlte Umsatzsteuer zurückerstattet?

Leider ist es nicht ganz einfach die im Ausland gezahlte Umsatzsteuer zurückerstattet zu bekommen und oft gibt es eine Mindestgrenze, ab der eine Rückerstattung überhaupt beantragt werden kann.

Meistens stellt der Staat ein Formular zur Verfügung in dem man die Ausgaben und die gezahlte Umsatzsteuer auflisten kann, um eine Rückerstattung zu beantragen. Dabei musst du beachten, dass immer die Originalbelege mit dem Antrag eingereicht werden müssen.

Informationen bekommt man dazu auch bei der Vertretung der Handelskammer oder der Botschaft.

Was muss ich tun, wenn ich keine Umsatzsteuer gezahlt habe?

Hast du auf deinen Wareneinkauf keine Umsatzsteuer bezahlt, hat der Verkäufer das Reverse Charge Verfahren verwendet.

Es bedeutet, dass die Umsatzsteuer im Einfuhrland sichergestellt wird. Der Erwerber von Waren oder Leistungen hat die Umsatzsteuer abzuführen und kann diese gleichzeitig als Vorsteuer abziehen, soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Du kaufst zum Beispiel ein Fahrrad in Holland. Auf der Rechnung steht der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Der Rechnungsbetrag ist ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Du musst nun also die Umsatzsteuer für das Fahrrad beim Finanzamt melden und gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.

Das klingt kompliziert, in Debitoor, der Buchhaltungssoftware für Selbstständige und Kleinunternehmer, geht das aber ganz einfach:

  1. Erfasse die Ausgabe für deinen Wareneinkauf EU mit 0% USt.

  2. Wähle unter „EU-Erwerb“ aus ob es sich um ein Produkt oder eine Dienstleistung handelt und den in Deutschland angewandten Umsatzsteuersatz - für ein Fahrrad zum Beispiel 19%

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So erfasst du eine Ausgabe für deinen Wareneinkauf EU in Debitoor

Du wirst in Debitoor in deiner Umsatzsteuervoranmeldung weder die deklarierte, noch die wieder abgezogene Umsatzsteuer sehen. Das passiert alles automatisch im Hintergrund und wird korrekt an ELSTER übermittelt.

Tipp: Du musst nicht nur Ausgaben, die du in EU Ländern tätigst, verwalten - sondern hat auch Kunden im EU Ausland? Dann erfahre in unserem Beitrag, wie du eine Rechnung EU Ausland ohne Umsatzsteuer schreibst

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