Bekomme ich Elterngeld, wenn ich selbstständig bin?
Wenn du als Selbstständiger Mutter oder Vater wirst, läuft für dich einiges anders als für Angestellte. Auf das gesetzlich geregelte Elterngeld brauchst du deshalb nicht zu verzichten.
Die für dich zuständige Elterngeldstelle ermittelt dein Elterngeld aus deinem Gewinn vom Wirtschaftsjahr vor der Geburt deines Kindes und ersetzt einen Teil deines wegfallenden Einkommens für einen Zeitraum von 14 Monaten. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 Euro monatlich.
Vater oder Mutter: Wer erhält Elterngeld und für wie lange?
Die Elterngeldstelle zahlt das Elterngeld maximal 14 Monate an die Mutter und den Vater aus. Jeweils einer der Elternteile erhält das Elterngeld, es sei denn, du bist alleinerziehend. Der Schlüssel liegt bei zwei zu zwölf Monaten, das heißt ein Elternteil bezieht das Elterngeld mindestens für zwei Monate, der andere für maximal zwölf Monate.
Checkliste für deine Unterlagen zum Antrag auf Elterngeld
- Von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld. Bei alleinigem Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht genügt die Unterschrift des alleinerziehenden Elternteils
- Geburtsbescheinigung des Kindes im Original mit Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „für soziale Zwecke“
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Einkommensnachweise, d.h. bei Selbstständigen der Einkommenssteuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt oder, falls noch nicht vorhanden, die EÜR. Diese Einkommensnachweise müssen vorab von einem Steuerberater oder Consulter verifiziert werden.
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
- Prognose über das voraussichtliche Einkommen im Bezugszeitraum des Elterngeldes. Beim nächsten Steuerbescheid wird dann der tatsächliche Gewinn gegengerechnet.
- Erklärung über die Arbeitszeit bei selbständiger Arbeit
Merke: Wenn du Elterngeld erhältst, darfst du nicht mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden arbeiten! Dazu musst du eine Erklärung abgeben, in der du z.B. erläuterst, wie du trotz weniger Arbeitszeit dein Geschäft am Laufen hältst.
Wer beantragt Elterngeld? Strategisch entscheiden!
Für dich als Selbständiger lohnt es sich - und wenn dein Partner und Vater/Mutter deines Kindes ebenfalls selbständig ist, umso mehr – vor der Antragstellung den Gewinn aus dem Bemessungszeitraum vor der Geburt unter die Lupe zu nehmen. Zu bedenken ist auch, dass die Elterngeldstelle in den Monaten, in denen das Elterngeld zur Auszahlung kommt, dein gegenwärtiges Einkommen gegenrechnet. Dazu gehören auch verspätet bezahlte Rechnungen deiner Kunden! Es lohnt sich also immer wieder, auf elegante Art, an die Zahlungsmoral zu appellieren.
Wie beantrage ich Elterngeld?
- Schnell, und zwar am besten unmittelbar nach der Geburt, auf jeden Fall aber nicht später als drei Monate danach, um keine Scherereien zu haben
- Schriftlich, und zwar bei deiner zuständigen Elterngeldstelle
- Gut durchdacht, denn beide Elternteile können das Elterngeld beantragen, und je nach Gewinn können erhebliche Unterschiede entstehen
Nachteil für Selbstständige: die Bemessungsgrundlage
Schwankende Einkünfte gehören zum Unternehmeralltag und können bei der Berechnung des Elterngeldes unangenehm zu Buche schlagen. Gut zu wissen, dass du und dein Partner
a) die Bezugsmonate strategisch zuordnen könnt. Das muss allerdings bei Beantragung geschehen, und kann nur in Ausnahmen später noch abgeändert werden.
b) in gewissen Fällen in der Berechnung des Elterngeldes von der Elterngeldstelle mit einem anderen Bemessungszeitraum (und dann zu euren Gunsten) veranschlagt werden müsst, und zwar bei
- Schwangerschaftserkrankung (Hast du Krankentagegeld erhalten?)
- Kinderbetreuung (Hast du Mutterschaftsgeld erhalten? Übrigens: Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.)
- Berufswechsel
Mehr Flexibilität für Eltern von ab dem 1. Juli 2015 Geborenen
Das Elterngeld kann ab dem 1. Juli 2015 besser ausgeschöpft werden durch die ElterngeldPlus-Regelung. Was zeichnet sie aus:
- Es wird doppelt so lange gezahlt wie das Elterngeld, also 24 Monate.
- Es beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldes.
Partnerschaftsbonus
Teilt Ihr euch als Eltern die Betreuung eures Kindes und arbeitet demnach parallel in Teilzeit (maximal 30 Wochenstunden), erhaltet Ihr den Partnerschaftsbonus in Form von mindestens vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Maximal fördert die Elterngeldstelle bis zu 28 Monate lang mit dem ElterngeldPlus.
Merke: Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind miteinander kombinierbar.
Schon gewusst?
Bei der Beantragung des Elterngeldes ist es wichtig, dass du einen guten Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben hast. Das Buchhaltungsprogramm Debitoor hilft dir dabei.
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