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Was du über Rechnungsstellung und Buchhaltung wissen solltest

Warum brauche ich eine Steuernummer?

Steuernummer … Das klingt nach lästigen Formularen und strengen Beamten. Aber als Unternehmer kommst du nicht drumherum: Du brauchst eine Steuernummer. Übrigens auch als Kleinunternehmer.


Steuerpflichtig? → Steuernummer!

Als Angestellter hast du in aller Regel bereits eine Steuernummer. Wenn du dich selbstständig machst, erhältst du für diese Tätigkeit bei deinem zuständigen Finanzamt eine neue, personenbezogene Steuernummer.

Mehrere Steuernummern? Umgezogen?

Gründest du mit anderen eine Gesellschaft, erhältst du wiederum eine neue Steuernummer. Du kannst also durchaus mehrere, für dich gültige Steuernummern gleichzeitig haben und nutzen.

Ein Umzug steht an? Dann brauchst du mitunter eine neue Steuernummer. Nämlich dann, wenn du in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes wechselst.

Keine Rechnung ohne Steuernummer

Eine Rechnung muss eine Steuernummer enthalten – sie ist eine der gesetzlich vorgeschrieben Pflichtangaben. Nur eine formal korrekte Rechnung berechtigt den Empfänger dazu, beim Finanzamt die Vorsteuer zurückzuholen oder das gezahlte Entgelt als Betriebsausgabe abzusetzen. Als Alternative kannst du auf Rechnungen innerhalb Deutschlands anstelle der Steuernummer auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wenn du eine hast.

Keine Regel ohne Ausnahme: Auf Rechnungen unter 250 Euro - Kleinbetragsrechnungen - wie z. B. Kassenbons oder Taxiquittungen muss keine Steuernummer stehen.

Arbeitserleichterung für alle

Als praktische Personenkennziffer erleichtert die Steuernummer den Datenaustausch mit dem Finanzamt. Wenn du z.B. eine Einkommensteuererklärung erstellst, benötigst du dafür eine Steuernummer. Wer seine Steuererklärung ohne Nummer abgibt, muss zwar nicht mit einer Strafe rechnen, aber mit Rückfragen und Verzögerungen.

Im Prinzip müssen alle an das Finanzamt gerichteten Formulare mit der Steuernummer versehen sein. Also auch die Umsatzsteuervoranmeldung, die Einnahmenüberschussrechnung oder der Antrag auf Dauerfristverlängerung. Alle Vorgänge können mit Steuernummer schneller und einfacher zugeordnet und bearbeitet werden.

Vorsicht geboten

Wenn du eine Website hast, solltest du deine Steuernummer nicht im Impressum angeben! Die Nummer ist nämlich eine Art Kennwort, mit dem beim Finanzamt Informationen über deinen finanziellen Angelegenheiten abgefragt werden können. Hier heißt es also auf der Hut sein. Anders sieht es übrigens bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus: Sie muss zwingend in der Anbieterkennzeichnung stehen.

Anbieterkennzeichnung = Impressumspflicht im Internet

Daumen hoch für die Steuernummer

Fazit: Niemand ist gern eine Nummer. Aber diese kleine Zahl oben links auf dem Einkommensbescheid ist absolut nützlich. Sie ermöglicht dir den Zahlungsverkehr im Geschäftsleben und vereinfacht deine Kommunikation mit dem Finanzamt.

Schon gewusst?
Wenn du z.B. das einfache Rechnungsprogramm Debitoor nutzt, brauchst du deine Steuernummer nur ein einziges Mal einzugeben. Bei jeder neuen Rechnung steht dann automatisch die richtige Nummer drauf. Easy!

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