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Was du über Rechnungsstellung und Buchhaltung wissen solltest

Antrag: Zuordnung von Steuerzahlungen bei Ehepartnern

Der eine hat es – der andere nicht (mehr)! Im Bereich der Einkommensteuerzahlungen sind für Ehepartner und eingetragene Partnerschaften besondere Regeln zu beachten.


Ehepartner bei der Besprechung ihrer Eimkommensteuerzahlung

Du erhältst eine Erstattung deiner Einkommensteuer vom Finanzamt - aber dein Partner muss eine Nachzahlung leisten? Dann ist Vorsicht geboten - damit das Finanzamt nicht beide Posten miteinander verrechnet.

Einkommensteuerzahlungen beider Partner verrechnen: Wie sinnvoll ist das?

Das Finanzamt unterstellt grundsätzlich eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft von dir und deinem Partner. Aus Sicht der Finanzverwaltung macht es erstmal somit keinen Unterschied, wem von beiden eine Steuererstattung zugerechnet wird.

Solltet ihr euch aber für eine getrennte Kontenführung entschieden haben oder aufgrund von wirtschaftlichen Zwängen eine Trennung des Vermögens vollzogen haben, so ist es (wirtschaftlich betrachtet) von Bedeutung, wer eine Steuererstattung erhält oder wem ggfls. eine Steuernachzahlung zugeordnet wird.

Sollte sogar die Situation gegeben sein, dass einer von euch Vollstreckungsmaßnahmen gegen sein Vermögen hinnehmen muss, ist hier besondere Vorsicht geboten - denn auch das Finanzamt wird hier versuchen zuerst an den eigenen Geldbeutel zu denken.

Beispiel:

Michael und Sabine Mayer sind seit 2010 glücklich verheiratet. Michael hat aufgrund seiner gewerblichen Einkünfte erhebliche wirtschaftliche Verluste erlitten. Beim Finanzamt bestehen zudem hier auch Steuerrückstände.

Sabine erzielt angemessene Einkünfte aus ihrer erfolgreichen beruflichen Tätigkeit und leistet aus ihrem Vermögen entsprechende Einkommensteuervorauszahlung oder hat Lohnsteuerabzüge.

Im Steuerbescheid werden die Verluste von Michael mit den positiven Einkünften von Sabine verrechnet. Insgesamt führt die Reduzierung der Steuerlast zu einer Erstattung der geleisteten Vorauszahlung/ Lohnsteuerbeträge. Würde Sabine hier nicht reagieren, würde das Finanzamt „ihre“ Steuererstattung mit den Steuerschulden von Michael aufrechnen.

Möglichkeiten zur Verhinderung der Verrechnung

Wie eine Verrechnung von Schulden des einen Partners mit Erstattungsansprüche des anderen Partners zu verhindern ist, ergibt sich mit zwei Möglichkeiten:

1. Verzicht auf die Zusammenveranlagung

Eine Möglichkeit ist der Verzicht auf eine Zusammenveranlagung von dir und deinem Partner in der Einkommensteuer. Stattdessen wird die Durchführung von zwei einzelnen Veranlagung beantragt. Dies kann aber (aufgrund anderer steuerrechtlich Besonderheiten) zu einem nicht unerheblichen Nachteil führen.

2. Zuordnung von Steuer(voraus)zahlungen zu einem Partner

Eine weitere Möglichkeit ist der Hinweis an das Finanzamt, die konkrete Zuordnung von Steuer(voraus)zahlung zu einem Partner vorzunehmen. Dann werden auch bei der späteren Abrechnung der Steuerbescheide demjenigen die Steuerzahlung zugerechnet, der sie auch (tatsächlich) geleistet hat.

Der passende Antrag kann wie folgt aussehen:

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