Einkommensteuervorauszahlung: Zahlungstermin verpasst – was nun?
Du hast deine Einkommensteuer
Dieses Jahr warst du vorbildlich Du hast rechtzeitig zum 31. Mai deine Steuererklärung 2015 eingereicht – und auch postwendend den Steuerbescheid erhalten. So weit so gut.
Quartalsweise fällig: Deine Einkommensteuervorauszahlung
Gleichzeitig hast du ein zweites Schreiben erhalten: Nämlich die Aufforderung auf Vorauszahlung der Einkommensteuer für das zweite Quartal 2016.
Neben der Einkommensteuernachzahlung für 2015 werden nämlich auch gleichzeitig Einkommensteuervorauszahlungen für das aktuelle Jahr festgelegt – damit dann nicht auf einen Schlag die gesamte Zahlung fällig wird. Die werden quartalsweise erhoben, also zum 10.03./ 10.06./ 10.09./ 10.12. eines jeden Jahres.
Einkommensteuervorauszahlung übersehen? So reagierst du jetzt
Leider war bei dir im Juni aber wirklich viel los und du hast sowohl die Steuerzahlung für 2015 als auch den Zahlungstermin für die aktuelle Einkommensteuervorauszahlung ganz aus den Augen verloren. Postwendend erhältst du eine Zahlungsaufforderung für die beiden rückständigen Beträge - inklusive Säumniszuschlägen.
Wenn das passiert ist, kann das Finanzamt die bestehende Steuerforderung gegen dich vollstrecken. Das Finanzamt braucht hierfür kein Gerichtsurteil, der Steuerbescheid reicht aus.
Damit das Finanzamt bei dir nicht vollstreckt, kümmerst du dich um eine zeitnahe Überweisung des rückständigen Betrages und benachrichtigst sofort das Finanzamt. Dabei kannst du auch versuchen, eine Erlassung der Säumniszuschläge zu erwirken. Und damit es schneller geht, haben wir für dich hier einen Mustertext vorbereitet:
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