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Was du über Rechnungsstellung und Buchhaltung wissen solltest

Was tun, wenn ich eine fehlerhafte Rechnung verschickt habe

Irren ist menschlich. Auch wenn du dich redlich bemühst, eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben, kann sich doch ab und zu der Fehlerteufel einschleichen. Das muss gar nicht an dir liegen. Ein Kunde kann z.B. umziehen, sodass die alte Rechnungsadresse ungültig ist. Auch wenn du eigentlich alles richtig gemacht hast, steht dann eine Rechnungskorrektur an.


Die Rechnung richtigstellen

Wenn ein Kunde eine Rechnung beanstandet, bist du verpflichtet, ihm eine Korrektur zukommen zu lassen. Solange die Rechnung noch nicht bezahlt gewurde, ist ein Berichtigungsdokument die einfachste Lösung. Es muss sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung beziehen, indem es auf das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer verweist.

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Sollte der Kunde oder du selbst die fehlerhafte Rechnung bereits im Buchhaltungssystem haben, musst du ihm eine neue Rechnung ausstellen – korrigiert und mit neuer Rechnungsnummer versehen. Die alte Rechnung kannst du mit einer Stornorechnung, die wie eine Gutschrift funktioniert, neutralisieren.

Rechnungskorrektur 2.0

Besonders fix funktioniert die Rechnungskorrektur mit einer Rechnungssoftware. Mit Debitoor kannst du die fehlerhaften Angaben im Nu ändern und musst nicht alles noch mal komplett neu eintippen. Bei der Rechnungstellung mit einem Rechnungsprogramm ist es auch fast unmöglich, eine Pflichtangabe zu vergessen.

Ob Neuausstellung oder Berichtigungsdokument – das Korrigieren von Rechnungen musst du selbst in die Hand nehmen. Eine Rechnung kann nicht vom Kunden abgeändert werden. Dies wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Du hast selbst eine fehlerhafte Rechnung erhalten? Lies im Artikel zu fehlerhaften Eingangsrechnungen, wie du am besten vorgehen kannst.

Schon gewusst?
Wenn du eine Rechnung korrigieren musst, kann es durch die zeitliche Verzögerung passieren, dass du dein Geld erst deutlich später erhältst. Ein guter Grund, um die Ist-Versteuerung zu beantragen! So musst du keine Steuern auf Beträge zahlen, die du noch gar nicht eingenommen hast.

Im Rechnungsprogramm Debitoor kannst du deine Rechnungen ganz einfach korregieren oder eine Gutschrift erstellen.


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