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Eröffnungsbilanz

Eröffnungsbilanz – Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist die Bilanz eines Unternehmens zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahrs und zu seiner Gründung.

Nicht jeder Unternehmer muss eine Bilanz erstellen. Für Freiberufler oder Kleinunternehmer genügt eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Die Eröffnungsbilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zur Gründung eines Handelsgewerbes oder zu Beginn eines neuen Geschäftsjahrs.

Das Handelsgesetzbuch definiert die Eröffnungsbilanz als „einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss.“ Die Erfassung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens ist eine gesetzliche Verpflichtung, diese beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens.

Der Unternehmer stellt die Bestände zur Zeit der Geschäftseröffnung dar. Dies bildet den Ausgangspunkt der Erfassung der Vermögensverhältnisse.

Definition Eröffnungsbilanzkonto

Das Eröffnungsbilanzkonto ist kein echtes Konto, sondern ein Hilfskonto, das bei der Ermittlung der Eröffnungsbilanz unterstützt. Es wird auch als EBK abgekürzt.

Bilanzidentität, Bilanzkontinuität, Bilanzzusammenhang

Jedoch muss die Eröffnungsbilanz nicht nur zur Gründung eines Unternehmens aufgestellt werden, sondern auch zu Beginn eines jeden neuen Wirtschaftsjahrs. Diese muss identisch sein mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs, um sicherzustellen, dass die Jahresabschlüsse übereinstimmen.

Bei der Schlussbilanz wird das Verhältnis von Aufwand und Ertrag des Jahres der (Gewinn- und Verlustrechnung) dargestellt.

Die Tatsache, dass die Eröffnungsbilanz identisch zur Schlussbilanz ist, nennt man Bilanzidentität, formelle Bilanzkontinuität oder auch Bilanzzusammenhang.

Die Eröffnungsbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden dementsprechend zusammen den Jahresabschluss.

Wann muss die Eröffnungsbilanz erstellt werden?

Die Eröffnungsbilanz muss auch in anderen Fällen aufgestellt werden:

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