Bilanzkontinuität – Was ist Bilanzkontinuität?
Unter Bilanzkontinuität versteht man die Einhaltung bestimmter mengen- und wertmäßiger Standards bei aufeinander folgenden Jahresabschlüssen.
Bilanzen musst du nur erstellen, wenn du buchführungspflichtig bist. Was das bedeutet, erfährst du im Debitoor Lexikon.
Die Bilanzkontinuität ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen und bezeichnet einen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).
Bei der Aufstellung der Bilanz müssen bestimmte Grundsätze erfüllt sein. So muss die Eröffnungsbilanz eines Wirtschaftsjahres mit der Schlussbilanz des darauf folgenden Jahres übereinstimmen, die Bilanzidentität muss also gewährt sein. Hinzu kommen einige mengen- und wertmäßige Standards, die es bei der Bilanzierung zu beachten gilt.
Die Kontinuität dieser Grundsätze werden auch als Stetigkeit oder Stetigkeitsprinzip bezeichnet.
Man unterscheidet zwischen der formellen und der materiellen Bilanzkontinuität.
Die formelle Bilanzkontinuität
Die formelle Bilanzkontinuität dient vor allem der Vergleichbarkeit. Die vom Kaufmann gewählte Bilanzgliederung, die Bezeichnungen der Bilanzposten und die inhaltliche Abgrenzung müssen in alle folgenden Wirtschaftsjahre übernommen werden.
Dies ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Bilanzposten in den jeweiligen Perioden.
Die Gliederung der Bilanzposten kann nur aufgrund wichtiger wirtschaftlicher Gründe verändert werden. Dieser Grundsatz soll jegliche willkürliche Änderungen verhindern.
Die materielle Bilanzkontinuität
Neben dem Einhalten einer bestimmten Form müssen auch Bewertungsgrundsätze eingehalten werden.
Man spricht hier von der materiellen Bilanzkontinuität. Sie beinhaltet zum einen die Bewertungsstetigkeit, das bedeutet die Anwendung immer gleicher Bewertungsgrundsätze und Methoden.
Zum anderen gehört dazu die Wertstetigkeit, das Prinzip des Wertzusammenhangs. Der Begriff Wertzusammenhang bedeutet, dass alle Werte auch für folgende Bilanzen ausschlaggebend sind.
Dieses Prinzip wird teilweise durch Bilanzberichtigungen, Bilanzänderungen, Steuerbegünstigungen, steuerrechtliche oder handelsrechtliche Vorschriften durchbrochen.
Das Durchbrechen des Prinzips der Bilanzkontinuität muss beim Bilanzvergleich berücksichtigt werden.