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Antrag: Von Soll-Versteuerung auf Ist-Versteuerung wechseln

Du möchtest von der Soll-Versteuerung auf die Ist-Versteuerung wechseln? Kein Problem: Dazu musst du nur einen formlosen Antrag beim Finanzamt stellen.


Frau vermerkt in ihrem Notizbuch den Antrag zum Wechsel von Soll-Versteuerung auf Ist-Versteuerung

Für Gründer ist es meistens mit Vorteilen verbunden: Die Ist-Versteuerung. Leider können nicht alle Unternehmer die Ist-Versteuerung beantragen. Welche Möglichkeiten du hast und wie du den Antrag auf Wechsel zur Ist-Versteuerung stellst, erklären wir dir hier.

Der Unterschied zwischen Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung

Bei der Umsatzsteuer gibt es zwei Methoden nach denen festgelegt wird, zu welchem Zeitpunkt die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist. Bei der sogenannten Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn deine Rechnung/deine Dienstleistung tatsächlich auch bezahlt wird.

Hingegen wird bei der sogenannten Soll-Versteuerung die Umsatzsteuer schon für den Voranmeldungszeitraum fällig, in dem deine Leistung/Lieferung erbracht wurde.

Somit ist die Umsatzsteuer bei dieser zweiten Methode unabhängig von dem Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlungen durch deine Kunden. Das ist für dich meistens zu deinem wirtschaftlichen Nachteil – denn du musst den Betrag erstmal „vorstrecken“. Gerade bei größeren Summen kann dich das unter Umständen in Zahlungsschwierigkeiten bringen.

Der Gesetzgeber unterstellt aber grundsätzlich die Anwendung der sogenannten Soll-Versteuerung. Was also tun, wenn du zur Ist-Versteuerung wechseln willst?

Antrag stellen leicht gemacht: Von Soll-Versteuerung auf Ist-Versteuerung wechseln

Du hast die Möglichkeit bis zu einem Umsatz von 500.000 € (im Jahr) oder als derjenige, der nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen muss, die Ist-Versteuerung zu wählen. Das kannst du zum einen direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen:

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Antrag auf Ist-Versteuerung

Solltest du in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hierzu keine Angaben gemacht haben, kannst du beim Finanzamt einen Antrag nach der für dich vorteilhaften Ist-Versteuerung stellen. In der Regel folgt das Finanzamt diesem Antrag.

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