Was muss ich beachten, wenn ich Rechnungen außerhalb der EU stelle?
Wer Rechnungen an Unternehmen oder Personen außerhalb der EU stellt, muss sich mit der Rechtslage jeden einzelnen Landes befassen. Dennoch gibt es allgemeingültige Hinweise, mit denen wir dir das Leben leichter machen können.
Muss Umsatzsteuer auf die Rechnung?
Wenn du Waren in ein Land außerhalb der EU, in ein sogenanntes Drittland, verschickst, dann entfällt die deutsche Mehrwertsteuer.
In manchen Drittländern können, aufgrund der landesspezifischen Rechtslage, Leistungen umsatzsteuerpflichtig sein. In diesen Fällen musst du Umsatzsteuer erheben. Im Zweifelsfall solltest du deinen Steuerberater fragen.
In manchen Ländern gibt es auch Verfahren, die dem Reverse-Charge-Prinzip ähneln. Demnach muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer deklarieren und abführen.
Es kann sich auch lohnen vorab vor Ort Informationen bei den Deutschen Auslandshandelskammern einzuholen.
Rechnungen in Drittländer schreiben
Leider gibt es auch hier keine einheitliche Regelung. Da eine Rechnung, die du in einem Drittland stellst, auch dort steuerbar ist, muss die Rechnungsstellung formal den dortigen Vorgaben entsprechen. Erfahre mehr dazu in unserem Beitrag Rechnung Drittland Muster
Immerhin musst du beim Schreiben deiner Rechnung keine Sondervorgaben von deutscher Seite beachten.
Wir empfehlen dir auf den Rechnungen zu vermerken, dass der Umsatz nicht im Inland versteuert werden muss. Zum Beispiel mit diesem Hinweis in der Fußzeile der Rechnung: 'nicht im Inland steuerbare Leistung'.
Schon gewusst?
Übrigens: Wenn du Rechnungen im EU-Ausland stellst, musst du die EU-weiten Regeln beachten. In unserem Artikel über Rechnungsstellung innerhalb der EU erfährst du dazu mehr.
Im Rechnungs-und Buchhaltungsprogramm Debitoor kannst du Rechnungen ohne Probleme ins Ausland stellen und online versenden.
Verwende dazu einfach die internationale Rechnungsvorlage.