Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) ist ein vereinfachter Bericht zur Gewinnermittlung in Österreich.
Du möchtest schon vor dem Jahresabschluss einen Überblick über Dein Business haben? Dafür gibt es im Rechnungsprogramm von Debitoor die Berichte.
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird am Jahresende der Gewinn bzw. der Verlust eines Unternehmens ermittelt, indem die Differenz zwischen der Summe aller Betriebseinnahmen und der Summe aller Betriebsausgaben berechnet wird.
Wer darf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anwenden?
Zur einfachen Buchhaltung anhand der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind Gewerbetreibende berechtigt, bei denen keine Buchführungspflicht besteht und die auch nicht freiwillig Bücher führen.
In Österreich untersteht man der Buchführungspflicht nicht, solange man die Buchführungsgrenzen nicht überschreitet. Das ist der Fall, wenn die Umsätze in den ersten beiden aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils unter 700.000 € liegen.
Auch die freien Berufe (z.B. Ärzte und Rechtsanwälte) sind von der Buchführungspflicht befreit.
Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht zur Buchhaltung anhand der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung berechtigt. Personengesellschaften dürfen die E/A-Rechnung nur dann nutzen, wenn der haftende Gesellschafter eine natürliche Person ist und der Umsatz die 700.000 €-Grenze nicht überschreitet.
Welche Einnahmen und Ausgaben werden berücksichtigt?
Es werden jegliche geschäftliche Einnahmen und Ausgaben mitgerechnet, welche im Kalenderjahr auch tatsächlich zu- oder abgeflossen sind (sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip). Hat ein Kunde eine Rechnung also beispielsweise nicht bezahlt, so fließt das nicht als Einnahme mit ein.
Die Einnahmen und Ausgaben können dabei sowohl bar als auch unbar (d.h. über Bankkonten) geflossen sein.
Weitere Arten von Betriebseinnahmen
Zu den Betriebseinnahmen werden auch folgende Arten von Einnahmen gezählt:
- durch Zinsen oder Provisionen entstandene Einnahmen
- erhaltene Anzahlungen oder Vorschüsse
- durch Anlagenverkäufe entstandene Geldzuflüsse
- private Sachentnahmen
Ausnahmen bei den Betriebsausgaben
Ausnahmen bei den Betriebsausgaben gelten bei:
- Für Abschreibungen wird ein Anlagenverzeichnis geführt (s.u.).
- Ausgaben für Grundstücke und Gebäude können erst nach dem Ausscheiden aus dem Geschäftsvermögen als Betriebsausgabe verbucht werden.
- Gold, Silber, Platin und Palladium werden nicht gewertet, außer wenn diese für eine unmittelbare Weiterverarbeitung gedacht sind.
- Bei Ausgaben, die teilweise privat und teilweise betrieblich sind, wird der private Anteil nicht erfasst.
E/A-Rechnung – Welche zusätzlichen Anforderungen gibt es?
Neben dem Erfassen sämtlicher Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gelten bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zusätzlich folgende Anforderungen:
Registrierkasse
Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 € sowie Bar-Umsätzen von mehr als 7.500 € müssen ihre Bar-Umsätze anhand eines elektronischen Aufzeichnungssystems (Registrierkasse) erfassen.
Wareneingangsbuch
Es muss auch ein Wareneingangsbuch geführt werden. Darin werden sämtliche Wareneinkäufe fortlaufend nummeriert und chronologisch erfasst. Angegeben werden muss darin:
- Einkaufsdatum
- Bezeichnung des Produkts
- Preis der Ware
- Name und Adresse des Lieferanten
- Querverweis auf den entsprechenden Beleg
Anlagenverzeichnis
Im Anlagenverzeichnis müssen alle Wirtschaftsgüter aufgelistet werden, die abnutzbares Anlagevermögen darstellen (z.B. Betriebsgebäude oder Kraftfahrzeuge). Somit ist ein Nachweis für die jährliche Abschreibung gewährleistet.
Personal- und Lohnkonten
Wer Arbeitnehmer beschäftigt, benötigt zusätzlich für jeden Angestellten ein Lohnkonto. Darin sind die persönlichen Daten des Dienstnehmers sowie dessen Versicherungsnummer vermerkt.
Umsatzsteuer
Auch die Umsatzsteuer muss erfasst werden. Sie kann in einem Einnahmen-Ausgaben-Journal festgehalten werden. Dort werden die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in chronologischer Reihenfolge festgehalten.
Davon ausgenommen sind Privateinlagen und Privatentnahmen, Transaktionen zwischen Bank und Geschäftskassa sowie abschreibbare Anlagegüter.
Kontoauszüge lückenlos sammeln
Eine weitere wichtige Anforderung an die E/A-Rechnung ist das lückenlose Erfassen der Bankeinnahmen und -ausgaben anhand der Kontoauszüge. Alternativ kann auch ein Einnahmen-Ausgaben-Journal geführt werden (s.o).