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Was du über Rechnungsstellung und Buchhaltung wissen solltest

Wie erstelle ich eine Abschlagsrechnung?

Du bist selbstständiger Dienstleister und weißt daher, dass Dienstleistungen oft über einen langen Zeitraum erbracht werden? Das kann für dich schon mal unangenehm werden, da du, bis die Leistung vollständig erbracht ist, in Vorleistung gehst.

Alternativ kannst du mit deinem Auftraggeber Teilabnahmen und Teilzahlungen, auch Anzahlungen oder Abschlagsrechnungen genannt, vereinbaren.


Wann ist eine Abschlagsrechnung gültig?

Prinzipiell gelten dieselben Pflichtangaben wie für eine normale Rechnung.

Einige Dinge solltest du dennoch beachten:

  • Kennzeichne deine Abschlagsrechnung als solche

  • Bei mehreren Abschlagsrechnungen ist es sinnvoll, die Rechnungen zu nummerieren (Vorsicht: Hier ist nicht die Rechnungsnummer gemeint!): z.B. Abschlagsrechnung 1

  • Wurde die Leistung noch nicht erbracht, muss auch ein in der Zukunft liegender Lieferzeitpunkt angegeben werden

  • Zu einer Abschlagsrechnung gehört am Ende immer auch eine Endrechnung.

Für die Endrechnung müssen die bereits in Rechnung gestellten Teilzahlungen vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Hier musst du besonders umsichtig bei den Angaben zur Umsatzsteuer sein.

Denn auch die Umsatzsteuer wurde ja teilweise bereits in Rechnung gestellt und konnte vom Kunden eventuell sogar schon über die Vorsteuer geltend gemacht werden. Demzufolge muss auf der Endrechnung nur der restliche Umsatzsteuerbetrag angerechnet werden.

Wann kann ich Teilzahlungen in Rechnung stellen?

Dein Verhandlungsgeschick als Unternehmer ist gefragt, wenn es um die Art und Höhe von Abschlags- oder Teilzahlungen geht.

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie viele Abschlagszahlungen gemacht werden können, wie hoch die Teilzahlungen sein dürfen und in welchen Abständen Abschlagsrechnungen gestellt werden können.

Oft wird eine erste Teilzahlung nach der Auftragsvergabe in Rechnung gestellt und eine weitere Rechnungsstellung einer Teilsumme erfolgt dann nach Lieferung. In der Schlussrechnung wird letztlich der Restbetrag abgerechnet.

Schon gewusst? So verwendest du die Rechnungsvorlage von Debitoor für Abschlagsrechnungen: Du erstellst für jede Teilzahlung eine separate Rechnung und kennzeichnest diese entsprechend. Am Ende erstellst du eine „Endrechnung‟ und vermerkst darauf, durch Hinzufügen einer neuen Rechnungszeile, die bereits gezahlten Teilrechnungen (Abschläge).

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