Rechnungslegung - Was ist Rechnungslegung?
Die Rechnungslegung dokumentiert die Entwicklung eines Unternehmens und die Verwendung von finanziellen Mitteln. Sie dient der Rechenschaftslegung und Information.
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Rechnungslegung - Begriff und Bedeutung
Mit Rechnungslegung ist die Dokumentation der betrieblichen Vorgänge für externe Zwecke bezeichnet, z.B. für die Information von Stakeholdern wie Inhaber, Gläubiger, Lieferanten oder Kunden.
Insbesondere für die Handelsbilanz und Steuerbilanz werden die Daten der Rechnungslegung benötigt.
Der Umfang und Inhalt der Rechnungslegung sind rechtlich geregelt und abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. In Deutschland ist die rechtliche Grundlage das HGB.
Verfahren der Rechnungslegung
Basis für die Rechnungslegung ist eine ordnungsgemäße Buchführung. Die Daten der Buchführung werden im Rahmen der Rechnungslegung zusammengefasst und geben dadurch Aufschluss über die Finanzlage und Wirtschaftslage eines Unternehmens sowie die Verwendung von finanziellen Mitteln.
Die vorherrschenden Verfahren zur Sammlung von Informationen zur Rechnungslegung sind:
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Kameralistik
- Doppelte Buchführung
Umfang der Rechnungslegung
Unternehmen werden je nach Höhe von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Anzahl ihrer Arbeitnehmer in verschiedene Größenklassen eingeteilt. Der Umfang der Rechnungslegung unterscheidet sich abhängig von der Größenklasse eines Unternehmens.
Unternehmensgrösse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Anzahl der Arbeitnehmer |
---|---|---|---|
Kleine Kapitalgesellschaften | < 4,015 | <8,03 | <50 |
Mittelgrosse Kapitalgesellschaften | >4,015<16,06 | >8,03<32,12 | >50<250 |
Grosse Kapitalgesellschaften | >21,24 | >42,48 | >250 |
Grossunternehemen | >65 | >130 | >5.000 |
So müssen kleine Kapitalgesellschaften beispielsweise nur die Bilanz offenlegen, aber keine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Zudem besteht keine Prüfungspflicht.
Im Gegensatz dazu ist die Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften deutlich umfangreicher: Bilanz und GuV (= Jahresabschluss) müssen vollumfänglich offengelegt werden, inklusive Anhang, Lagebericht, Aufsichtsratbericht, Gewinnverwendungsvorschlag etc. Zudem muss der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
Die wichtigsten handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
Die wichtigsten Rechnungslegungsvorschriften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Daneben enthalten auch das Aktiengesetz (AktG), das Publizitätsgesetz (PublG) sowie das GmbH-Gesetz (GmbHG) einzelne Bestimmungen zur Rechnungslegung.
Buchführung, Inventar | §§238-241 HGB | § 91 AktG, § 41 GmbHG |
---|---|---|
Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss | §§242-256 HGB | §§ 1-10 PublG |
Vorlage und Aufbewahrung der Rechtsunterlagen | §§257-261 HGB | |
Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften | §§264-289 HGB | §§ 150-174 AktG §§ 42-42a GmbHG §§ 11-15 PublG |
Konzernabschluss | §§290-315a HGB | |
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses | §§316-324a HGB | |
Offenlegung | §§325-330 HGB |