Merkposten - Was ist ein Merkposten?
Unter einem Merkposten versteht man einen Bilanzposten im Wert von 1 €, der für abgeschriebene aber weiterhin benutzte Anlagegüter ausgewiesen wird.
Du hast einen neuen Laptop oder eine neue Maschine gekauft? Dann lies hier nach, wie du Anlagegüter richtig abschreibst.
Als Merkposten werden abgeschriebene Anlagegüter wie z.B. Maschinen ausgewiesen, die weiterin im Unternehmen genutzt werden. Sie dienen der Vollständigkeit der Bilanz.
Welche Funktion erfüllt der Merkposten?
Grundlage für den Merkposten bilden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GoB. Diesen Grundsätzen zufolge müssen alle Vermögensgegenstände, die in einem Unternehmen vorhanden sind, von der Buchhaltung erfasst werden.
Dies betrifft auch bereits vollständig abgeschriebenes Anlagevermögen, das aber noch weiterhin im Unternehmen genutzt wird.
Um auch in solchen Fällen die Vollständigkeit der Bilanz zu gewährleisten, wird für jeden aktivierungs- und passivierungspflichtigen Bilanzposten (Aktiva und Passiva), der bereits vollständig abgeschrieben ist, ein Merkposten in der Höhe von 1 € ausgewiesen.
Merkposten = Restbuchwert = Erinnerungswert
Der Merkposten wird in der Buchhaltung auch als Restbuchwert oder Erinnerungswert bezeichnet.
Beide Bezeichnungen gehen auf die Funktion des Merkpostens als „Platzhalter“ oder eben „Erinnerungswert“ für ein vollständig abgeschriebenes Anlagegut zurück.
Beispiel für einen Merkposten:
Die Druckerei Bensdorf führt mit ihren Druckmaschinen Aufträge für verschiedene Verlage aus. 2007 hat die Druckerei Bensdorf dafür eine neue Druckmaschine angeschafft.
Nach 10 Jahren vorgegebener Nutzungsdauer ist die Maschine nun – im Jahr 2017 – vollständig abgeschrieben. Nach wie vor ist die Maschine jedoch „gut in Schuss“ und funktionsfähig.
Die Druckerei Bensdorf entscheidet sich darum, die Druckmaschine weiterhin zu nutzen und führt die Maschine ab sofort mit einem Merkposten / Restbuchwert / Erinnerungswert von 1 € in der Bilanz an.
Merkposten vs. Restwert des Anlagegutes
Wie bereits erwähnt, kann ein Anlagegut auch nach vollständiger Abschreibung noch funktionsfähig sein und im Betrieb weiterhin genutzt werden.
Dabei steht der Merkposten / Restbuchwert / Erinnerungswert in keinem Verhältnis zur noch vorhandenen Leistung oder zum tatsächlichen Restwert des Anlagegutes.
Das Anlagegut kann also trotz des geringen Restbuchwertes von 1 € noch für eine wesentlich größere Summe verkauft werden.