Kollektivgesellschaft (KIG) - Was ist eine Kollektivgesellschaft?
Die Kollektivgesellschaft ist eine schweizerische Unternehmensform. Es schließen sich dabei mindestens zwei Personen zusammen, um eine Firma zu betreiben.
Du verstehst nur Bahnhof? Wir helfen gerne weiter mit einem Überblick über das Thema Gesellschaftsform.
Die Kollektivgesellschaft fällt in die Kategorie der Personengesellschaften. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist also keine juristische Person. Sie handelt jedoch im Rechtsverkehr unter eigenem Namen und kann so z.B. Rechte erwerben oder Verbindlichkeiten eingehen.
Für wen ist die Gründung einer Kollektivgesellschaft sinnvoll?
Die Kollektivgesellschaft bietet sich besonders für kleine Unternehmen an, deren Gesellschafter eine starke persönliche und berufliche Beziehung zueinander haben. Die Kollektivgesellschaft ermöglicht die gemeinsame Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als kaufmännisches Unternehmen.
Ein konkretes Beispiel: Lisa und Marie kennen sich schon seit der Schulzeit, sind beide studierte Übersetzerinnen und möchten als gleichgestellte Partnerinnen ein Übersetzungsbüro betreiben. Sie arbeiten gern zusammen und das Übersetzungsbüro ist für beide ein Traum, der Wirklichkeit wird. Daher sind sie auch bereit, persönlich und solidarisch für die Firma zu haften. Sie entscheiden sich für die Rechtsform der Kollektivgesellschaft.
Kollektivgesellschaft - So läuft die Gründung
Die Gründer
Eine Kollektivgesellschaft wird durch zwei oder mehrere natürliche Personen, die als selbstständig erwerbend anerkannt sind, gegründet und geführt. Diese amtieren als Gesellschafter.
Die offizielle Gründung
Die Gründung erfolgt durch den obligatorischen Eintrag ins Handelsregister. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags ist nicht zwingend notwendig, ist jedoch unbedingt zu empfehlen! Denn darin werden u.a. die Geschäftsanteile sowie die Erfolgsbeteiligung geregelt.
Die finanziellen Anforderungen
Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft gibt es keine Mindestkapitalanforderungen. Die Gründungskosten belaufen sich in der Regel auf CHF 1'250 - 4'000 (je nach Anbieter und nach den individuellen Bedürfnissen der Gründer). Sie umfassen hauptsächlich:
- eine professionelle Beratung,
- die Notarkosten für den Gesellschaftsvertrag sowie
- die Eintragung ins Handelsregister
Der Firmenname
Den Firmennamen kann man sich bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft frei aussuchen, es sein denn, er existiert in der Schweiz schon. Es kann sich dabei z.B. um einen Personennamen oder auch eine Phantasiebezeichnung handeln. Der Zusatz „Kollektivgesellschaft“ oder dessen Abkürzung „KlG“ muss im Namen enthalten sein.
Haftung und Risiko bei einer Kollektivgesellschaft
Man sollte sich dessen bewusst sein, dass das Gründen einer Kollektivgesellschaft für die Gesellschafter bestimmte Risiken mit sich bringt. Denn kommt es zu Schulden, so haftet zunächst das Gesellschaftsvermögen und dann die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen.
Diese Haftung ist unbeschränkt und solidarisch und gilt bis zu fünf Jahre nach Auflösung der Gesellschaft. Solidarische Haftung bedeutet, dass jeder Gesellschafter ggf. alleine für alle Schulden aufkommen muss.
Kollektivgesellschaft - Gilt die Buchführungspflicht?
Die Buchführungspflicht hängt auch bei Kollektivgesellschaften vom Jahresumsatz ab. Liegt dieser unter CHF 500'000, muss lediglich eine vereinfachte Buchhaltung geführt werden. Diese umfasst eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung (auch „Milchbüchleinrechnung‟ genannt) sowie die Vermögenslage.
Ab einem Umsatz von CHF 500'000 muss man auch bei einer Kollektivgesellschaft eine doppelte Buchhaltung führen. Diese erfordert u.a. das Erstellen einer Bilanz.
Kollektivgesellschaft - Ist man steuerpflichtig?
Die Kollektivgesellschaft als Unternehmen ist zwar nicht steuerpflichtig. Doch die einzelnen Gesellschafter werden für ihr Einkommen und Vermögen direkt besteuert. Dies geschieht über die private Steuererklärung des jeweiligen Gesellschafters.
Vor- und Nachteile der Kollektivgesellschaft
Vorteile der Kollektivgesellschaft
- kein Mindestkapital erforderlich
- geringe Gründungskosten
- relativ einfacher Gründungsprozess
- simple Unternehmensstruktur (es müssen keine Organe, wie z.B. ein Geschäftsführer, bestimmt werden.)
- geschützter Firmenname (in der Schweiz)
- Keine Doppelbesteuerung
Nachteile der Kollektivgesellschaft
- Aufgrund der unbeschränkten, solidarischen Haftung sind die Gesellschafter voneinander abhängig.
- Es ist oft schwierig, sich durch Investoren bzw. Fremdkapital Unterstützung zu sichern. Es kommt dabei stark auf die persönliche Bonität der Gesellschafter sowie auf das Risiko der Tätigkeit an.
- Bei mehreren gleichgestellten Gesellschaftern kann es bei Geschäftsentscheidungen leicht zu Uneinigkeit kommen.
Ein hohes Vertrauen der Gesellschafter ineinander sowie die Überzeugung, dass das gemeinsame Projekt erfolgreich sein kann, ist daher von besonders großer Bedeutung.