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Debitoor Buchhaltungslexikon
Milchbüchleinrechnung

Milchbüchleinrechnung - Was ist die Milchbüchleinrechnung?

Die Milchbüchleinrechnung, auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, wird von Kleinunternehmern in der Schweiz im Rahmen der einfachen Buchhaltung erstellt.

Du möchtest den Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben behalten? Mit den Berichten in Debitoor hast du deine Geschäftszahlen immer fest im Blick.

Die deutsche Entsprechung der Milchbüchleinrechnung ist die sog. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Wer darf eine einfache Buchhaltung mit Milchbüchleinrechnung führen?

Nach dem derzeit gültigen Rechnungslegungsrecht in der Schweiz (auch „Milchbüchleinregelung‟ genannt), sind schweizerische Kleinunternehmer von der doppelten Buchführung befreit.

Zu der Kategorie der Kleinunternehmer zählen Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500’000.

Was ist die einfache Buchhaltung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Statt der doppelten Buchführung wird von Kleinunternehmern lediglich eine einfach Buchhaltung verlangt. Diese besteht aus einer Übersicht der Einnahmen und Ausgaben sowie der Vermögenslage.

Anders als bei der doppelten Buchführung müssen bei der einfachen Buchhaltung Einnahmen und Ausgaben nur jeweils einmal gebucht werden. Es geht bei der Milchbüchleinrechnung also darum, einen Überblick über die Gewinne und Verluste sowie das Vermögen eines Unternehmens zu erhalten.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Milchbüchleinrechnung?

Auch Kleinunternehmer müssen sich an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) halten. Demnach muss ihre Buchhaltung folgende Anforderungen erfüllen:

  • vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte;
  • Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge;
  • Klarheit;
  • Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Größe des Unternehmens;
  • Nachprüfbarkeit

Es müssen also jegliche Geschäftsvorfälle nachvollziehbar und vollständig mit Belegen dokumentiert werden. Daher ist es besonders wichtig, sämtliche Ein- und Ausgangsrechnungen korrekt aufzubewahren.

Die einfache Buchhaltung gemäß der Milchbüchleinregelung - So geht’s

Wie muss ich meine Einnahmen und Ausgaben erfassen?

Wichtig ist zunächst das lückenlose Festhalten geschäftlicher Einnahmen und Ausgaben. Dabei sollten zu jedem Geschäftsvorfall folgende Daten festgehalten werden:

  • Zeitpunkt,
  • Betrag,
  • Rechnungsnummer bzw. Belegnummer,
  • Leistungssteller und Leistungsempfänger,
  • Zahlungsgrund

Es empfiehlt sich, die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenbuchs festzuhalten - vor allem bei Unternehmen, die eine große Menge an Bargeldtransaktionen haben, wie z.B. ein Café oder ein Kiosk. Alternativ zum Kassenbuch kann man auch die Kontoauszüge der Geschäftskonten (im Original!) nutzen.

Wie halte ich die Vermögenslage meines Unternehmens fest?

Auch die Vermögenslage muss für kleine Unternehmen dokumentiert werden. Das bedeutet, dass neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch die Anfangs- und Endbestände der Vermögensteile festgehalten werden müssen. Darunter fallen beispielsweise das Geld in der Kasse und auf den Geschäftskonten, Forderungen, nicht fakturierte Dienstleistungen sowie Anlagegüter.

Mit welchen Hilfsmitteln kann ich die Milchbüchleinrechnung ausarbeiten?

Zum Erstellen einer Milchbüchleinrechnung kann beispielsweise eine einfache Excel-Tabelle verwendet werden. Alternativ hat man die Möglichkeit, ein Rechnungsprogramm zu nutzen.

Die Entscheidung steht Kleinunternehmern frei und sollte davon abhängen, wie groß der Umfang der Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens ist und wie sicher man sich beim Nutzen von Excel fühlt, da das Programm ein höheres Fehlerrisiko für den Anwender mit sich bringt.

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