Steuerberaterhonorar - Was ist ein Steuerberaterhonorar?
Die Kosten für die Dienste eines Steuerberaters nennt man das Steuerberaterhonorar. Wie viel ein Steuerberater für seine Dienste in Rechnung stellen kann, also sein Steuerberaterhonorar, ist in der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBVV) geregelt. In der Gebührenordnung sind für die einzelnen Leistungen kein genauer Betrag, sondern ein Gebührenrahmen vorgegeben.
Sich die Steuererklärung machen zu lassen, kann von den Kosten her abweichen, je nach Steuerberater.
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Was kostet einen Steuerberater? Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen, zum einen den Gegenstandswert, auch Wertgebühr, und den Zeitfaktor, auch Zeitgebühr, genannt. Die genauen Abrechnungssätze dazu sind in der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) geregelt.
Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Jahreseinkommen oder Jahresumsatz einer Person oder eines Unternehmens. Der Zeitfaktor legt die Arbeitsstunden des Steuerberaters zu Grunde.
Es gibt aber auch noch eine dritte Abrechnungsgrundlage, die Pauschalvergütung, die aber nur im Vorhinein und für jeweils ein Jahr vereinbart werden kann.
Die Höhe der zu zahlenden Steuern sollte keinen Einfluss auf das Steuerberaterhonorar haben.
Den Steuerberater prozentual an den Steuerersparnissen zu beteiligen, ist berufswidrig. Ein Teil des Steuerberaterhonorars kann wiederum in der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Steuerberatungskosten lassen sich also absetzen.
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