Wirtschaftsprüfer - Was ist ein Wirtschaftsprüfer?
Ein Wirtschaftsprüfer nimmt jede Art von betriebswirtschaftlichen Prüfungen für ein Unternehmen vor, beispielsweise die Prüfung von Jahresabschlüssen.
Du bist Unternehmer? Erfahre hier, wie du jetzt noch besser mit deinem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zusammenarbeiten kannst.
Einem Wirtschaftsprüfer unterliegen vielfältige Aufgaben in einem Unternehmen: Er kontrolliert die ordnungsgemäße Buchführung eines Unternehmens und prüft Jahresabschlus bzw. Lagebericht.
Wer darf sich „Wirtschaftsprüfer“ nennen?
Der Wirtschaftsprüfer ist ein freier Beruf nach §1 II WPO (Wirtschaftsprüferordnung). Die Berufsaufsicht obliegt der Wirtschaftsprüferkammer.
Wirtschaftsprüfer kann sich nur nennen, wer seine persönliche und fachliche Eignung vorweisen kann. Im Beruf ist die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ zu führen.
Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer
Die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer umfasst folgende drei Stufen:
- Hochschulstudium
- Berufspraxis
- Wirtschaftsprüfung (Prüfung zum Wirtschaftsprüfer)
Um Wirtschaftsprüfer zu werden, ist der Abschluss eines Hochschulstudiums Voraussetzung. Das Studienfach kann dabei frei gewählt werden, empfohlen wird jedoch ein Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften, da die fachliche Nähe hier am Größten ist.
Zusätzlich zum Studium muss jeder angehende Wirtschaftsprüfer ausreichende berufliche Praxis – in der Regel mindestens 3 Jahre – nachweisen können. Das Gehalt von einem Wirtschaftsprüfer variiert nach Erfahrung.
Abschließend muss noch eine Prüfung bei der Wirtschaftsprüferkammer bestanden werden. Erst dann darf man als Wirtschaftsprüfer arbeiten (und sich auch so nennen).
Tätigkeitsfeld eines Wirtschaftsprüfers
Ein Wirtschaftsprüfer hat die Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, so vor allem Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen durchzuführen. Er hat hierbei die Pflicht, Bestätigungsvermerke über das Ergebnis der Prüfung zu erteilen.
Des Weiteren kann der Wirtschaftsprüfer dem Unternehmen bei steuerlichen Fragen zur Seite stehen, wenngleich hier häufig ein Steuerberater zum Einsatz kommt. Auch kann er das Unternehmen in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten.
Mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers sind auch weitere Tätigkeiten vereinbar, wie zum Beispiel eine freie Berufsausübung im Bereich der Technik oder dem Rechtswesen oder in der Bildung.
Berufspflichten und Rechte sind in der Wirtschaftsprüferordnung festgelegt. §57 III WPO erlaubt außerdem der Wirtschaftsprüferkammer eine Satzung über Pflichte und Rechte zu erlassen.
Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers
Der Wirtschaftsprüfer unterliegt bestimmten Berufspflichten:
1. Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers
Der Wirtschaftsprüfer muss seinen Beruf unabhängig ausüben. Dies ist eines der obersten Gebote für einen Wirtschaftsprüfer. Die Unabhängigkeit umfasst sowohl die innere als auch die äußere Unabhängigkeit.
Unter innerer Unabhängigkeit versteht man die eigene Einstellung, d.h. der Wirtschaftsprüfer sollte nur Sachbestände, die zur Erfüllung der vorliegenenden Prüfung führen, in Betracht ziehen. Der Wirtschaftsprüfer soll unbefangen prüfen.
Unter äußerer Unabhängigkeit versteht man, dass der Wirtschaftsprüfer in objektiver und subjektiver Weise seine Prüfung durchführen kann, ohne von sachfremden Einflüssen gestört zu werden.
2. Unparteilichkeit: Wirtschaftsprüfer müssen neutral sein
Der Wirtschaftsprüfer hat sich unparteiisch zu verhalten. Von einem Prüfer wird unbedingte Neutralität verlangt, die in seinem Bericht zum Ausdruck kommen muss. Wichtige Sachverhalte dürfen nicht unberücksichtigt bleiben. Unlautere Werbung ist dem Wirtschaftsprüfer untersagt.
3. Verschwiegenheit des Wirtschaftsprüfers
Das Unternehmen, das sich der Prüfung unterzieht muss dem Wirtschaftsprüfer vertrauen können. Es muss auf die Verschwiegenheit des Prüfers zählen können, da der Prüfer Einblick in alle wichtigen Geschäftsdokumente erhält.
4. Gewissenhaftigkeit: Wirtschaftsprüfer sind an Gesetze gebunden
Wirtschaftsprüfer sind an das Gesetz gebunden und sie haben bestimmte Regelungen, an die sie sich halten müssen. Ein Mandant darf nur angenommen werden, wenn der Wirtschaftsprüfer auch über die erforderlichen Sachkenntnisse verfügt.
5. Eigenverantwortlichkeit: Wirtschaftsprüfer müssen alleine Urteile fällen
Ein Wirtschaftsprüfer hat alleine ein Urteil zu fällen und hat alleine Entscheidungen zu treffen. Er darf keinen Weisungen unterliegen, die diesem Grundsatz widersprechen.
6. Berufswürdiges Verhalten des Wirtschaftsprüfers
Ein Wirtschaftsprüfer muss sich so verhalten, wie es sein Beruf erfordert. Er muss sich seine Pflichten und Rechten bewusst sein.
Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet ein Siegel zu führen, wenn sie Erklärungen geben oder Prüfungen durchführen. Zudem müssen Wirtschaftsprüfer, die Abschlusskontrollen durchführen, sich alle drei Jahre einer Qualitätskontrolle unterziehen.
Pflichtverletzung eines Wirtschaftsprüfers
Ein Wirtschaftsprüfer, der seine Pflichten nicht beachtet und verletzt, werden berufsgerichtliche Maßnahmen eingeleitet.
Zu den Strafen der Pflichtverletzung gehören:
- Geldbußen
- Verbot der Berufsausübung von einem bis zu fünf Jahren
- Ausschließung als Wirtschaftsprüfer