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Debitoor Buchhaltungslexikon
Umsatzsteuerjahreserklärung

Umsatzsteuerjahreserklärung – Was ist die Umsatzsteuerjahreserklärung?

Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist die Steuererklärung der Umsatzsteuer. Sie muss alle Einnahmen, Ausgaben und Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beinhalten.

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Unter der Steuererklärung versteht man umgangssprachlich die persönliche Einkommensteuer-Erklärung. Doch für Unternehmer gibt es weitere Steuern, die er zahlen muss.

So muss fast jeder Unternehmer zum Beispiel auch eine Steuererklärung für die Gewerbesteuer und eine für die Umsatzsteuer machen. Das ist die Umsatzsteuerjahreserklärung.

Wichtig: Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, obwohl sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen machen müssen. Als Kleinunternehmer solltest du die allgemeinen Angaben im Hauptbogen und die Zeilen 22 bis 25 ausfüllen.

Inhalt der Umsatzsteuerjahreserklärung

In der Umsatzsteuerjahreserklärung musst du eigentlich nichts anderes machen, als du auch in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen machst. Bei der Jahreserklärung erstellst du die Erklärung aber nicht für einen Voranmeldezeitraum, sondern für ein Kalenderjahr.

Zusätzlich berücksichtigst du in der Umsatzsteuerjahreserklärung die geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (auch die Sondervorauszahlung). Die Rechnung sieht dann folgendermaßen aus:

Umsatzsteuer

- Vorsteuer

= Umsatzsteuerzahllast

Und anschließend dann:

Umsatzsteuerzahllast

- Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

= Umsatzsteuer-Abschlusszahlung

Wenn du nicht weißt, was der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ist, solltest du den Beitrag über das deutsche Mehrwertsteuersystem lesen.

Wenn du immer deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen gemacht und nie etwas im Nachhinein korrigiert hast, wird es zu keiner Umsatzsteuer-Abschlusszahlung kommen, da du alle Zahlungen bereits im Vorfeld über die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen geleistet hast.

Frist bei der Umsatzsteuerjahreserklärung

Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben werden. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2014 ist also bis zum 31.05.2015 beim Finanzamt einzureichen. Eine mögliche Dauerfristverlängerung gilt nicht für die Umsatzsteuerjahreserklärung.

Wenn du einen Steuerberater hast, hat dieser sogar bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit, um die Steuererklärung einzureichen.

Aber auch sonst hast du die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, die in der Regel auch gewährt wird.

Hier gilt: Lieber vor dem Fristende einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, als die Umsatzsteuerjahreserklärung kommentarlos zu spät abzugeben.

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