Dauerfristverlängerung – Was ist eine Dauerfristverlängerung?
Eine Dauerfristverlängerung ist eine Fristverlängerung, die es Unternehmern ermöglicht, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Monat später als erforderlich abzugeben.
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Wenn du als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig bist, musst du in regelmäßigen Abständen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. In diesen Umsatzsteuer-Voranmeldungen musst du angeben, welche Umsätze du gemacht hast und welche Ausgaben du hattest.
Für Kleinunternehmer gilt diese Pflicht nicht, sie müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Auswirkung der Dauerfristverlängerung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss für einen bestimmten Zeitraum abgegeben werden: Entweder für einen Monat oder für ein Quartal. Welcher Voranmeldezeitraum für dich gilt, erfährst du in unserem Artikel über den Voranmeldezeitraum.
Nach Ablauf dieses Voranmeldezeitraums hast du 10 Tage Zeit, um die Voranmeldung abzugeben. Da diese Frist sehr kurz ist, gibt es die Dauerfristverlängerung, die dir das Leben etwas erleichtert. Sie verlängert die Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für März 2015 muss mit der Dauerfristverlängerung also nicht mehr bis zum 10. April abgegeben werden sondern bis zum 10. Mai.
Der große Vorteil der Dauerfristverlängerung ist also, dass du deutlich mehr Zeit hast, deine Belege zu sortieren und deine Einnahmen und Ausgaben zu erfassen.
Bedingungen der Dauerfristverlängerung
Wenn dir das Finanzamt mit der Dauerfristverlängerung einen solch großen Schritt entgegen kommt, möchte es im Gegenzug auch eine gewisse Sicherheit haben.
Diese Sicherheit ist eine Sondervorauszahlung, die du zu Beginn jedes Jahres an das Finanzamt überweisen musst, wenn du monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibst. Solltest du quartalsweise deine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen, brauchst du keine Sondervorauszahlung leisten.
Diese Sondervorauszahlung beträgt immer 1/11 der gesamten Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Vorjahres. Wie man diesen Betrag konkret berechnet, erfährst du in unserem Artikel über die Sondervorauszahlung.
Antrag auf Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung kannst du relativ einfach online über ElsterOnline beantragen. Wie du das konkret machst, erfährst du in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Die Anträge auf Dauerfristverlängerung müssen bis zu den folgenden Terminen abgegeben werden:
- Monatszahler: 10. Februar
- Quartalszahler: 10. April