Voranmeldezeitraum - Was ist der Voranmeldezeitraum?
Der Voranmeldezeitraum ist der Zeitabschnitt, für den du deine Umsatzsteuervoranmeldung abgibst. Er beträgt entweder ein Monat oder ein Quartal (Vierteljahr).
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Wenn du als Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführst, musst du regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen für einen bestimmten Zeitraum abgeben. Dieser Zeitraum ist der Voranmeldezeitraum.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich, quartalsweise oder jährlich abgegeben wird.
Welcher Zeitraum für dich gilt, richtet sich danach, wie viel Umsatzsteuer du im Vorjahr an das Finanzamt abführen musstest. Je weniger das war, desto größer ist der Voranmeldezeitraum.
Hinweis: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Grundsätzlich bekommst du immer einen Brief vom Finanzamt, in dem dir mitgeteilt wird, welcher Voranmeldezeitraum für dich gültig ist und wann er sich ändert.
Voranmeldezeitraum Monat
Einen monatlichen Voranmeldezeitraum hast du, wenn deine Umsatzsteuer-Schuld im Vorjahr über 7.500,00 Euro war.
Hinweis: Gründer müssen zunächst auch monatlich ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, bis ihr erstes vollständiges Geschäftsjahr abgeschlossen ist.
Unter Umständen kann es also vorkommen, dass Gründer 24 Monate eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen, bis sie richtig eingestuft werden können:
Wenn du dich im Januar 2015 selbständig machst, ist erst das Jahr 2016 dein erstes vollständiges Geschäftsjahr. Deshalb wirst du erst 2017 nach den Umsatzgrenzen eingestuft. Bis dahin ist dein Voranmeldezeitraum ein Monat.
Voranmeldezeitraum Quartal
Einen quartalsweisen Voranmeldezeitraum hast du, wenn du im Vorjahr zwischen 1.000 und 7.500 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hast.
Dieser Fall deckt die allermeisten Einzelunternehmer und Freelancer ab.
Voranmeldezeitraum Jahr
Einen jährlichen Voranmeldezeitraum hast du, wenn du im Vorjahr weniger als 1.000 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hast.
Das Jahr ist strenggenommen gar kein Voranmeldezeitraum, weil du sowieso für jedes Jahr eine Umsatzsteuerjahreserklärung erstellen musst. Das ist deine Steuererklärung für die Umsatzsteuer.
Die jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung deckt also den gleichen Zeitraum ab, wie die Jahresklärung. Die Voranmeldung muss dann gar nicht mehr abgegeben werden, es reicht die Jahreserklärung.
Abgabetermin für die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Voranmeldezeitraum abgegeben werden. Die Voranmeldung für April 2015 muss also bis zum 10. Mai 2015 abgegeben werden und die Voranmeldung für das 1. Quartal 2015 muss bis zum 10. April 2015 abgegeben werden.
Mit der Dauerfristverlängerung ist es möglich, diese Frist um einen Monat zu verlängern.