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Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten - Was sind Lohnnebenkosten?

Lohnnebenkosten sind indirekte Arbeitskosten, die durch Gehalts-, oder Lohnzahlung an Arbeitnehmer anfallen. Den größten Anteil machen Sozialversicherungsbeiträge aus.

Aufwendungen wie Gehälter und Lohnnebenkosten kannst du als Unternehmer in deiner Steuererklärung absetzen.

Die Lohnnebenkosten entstehen dem Arbeitgeber durch die Beschäftigung von Mitarbeitern. Es handelt sich bei Lohnnebenkosten um indirekte Arbeitskosten, im Gegensatz zur Zahlung von Gehältern bzw. Löhnen, die als direkte Arbeitskosten bezeichnet werden.

In der Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer sind die Lohnnebenkosten nicht angeführt. Der Arbeitgeber nimmt die Aufzeichnung darüber intern in seiner Buchhaltung vor.

Zusammensetzung der Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten umfassen in Deutschland folgende vier Posten:

1. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

  • Krankenversicherung (KV): Die KV ist eine Pflichtversicherung für alle Personen zur Absicherung im Krankheitsfall.
  • Pflegeversicherung (PV): Ebenso wie die KV, ist auch die PV eine Pflichtversicherung für alle Personen. Sie springt im Fall dauerhafter Pflegebedürftigkeit ein, z.B. bei körperlicher/seelischer Behinderung oder im Alter.
  • Arbeitslosenversicherung (AV): In der AV sind nur Arbeitnehmer pflichtversichert. Sie sichert das Einkommen arbeitsloser Personen während der Arbeitssuche. Von der Pflichtversicherung ausgenommene Personengruppen wie Selbstständige können sich freiwillig versichern lassen.
  • Unfallversicherung (UV): Ebenso wie in der AV, sind auch in der UV nur Arbeitnehmer pflichtversichert. Sie unterstützt die Versicherten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Selbstständige können einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.
  • Rentenversicherung (RV): Die RV zählt wie die AV und die UV zu den Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer. Zu den Leistungen der RV zählt die Auszahlung von Altersrente sowie finanzielle Unterstützung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrente. Selbstständige können sich freiwillig versichern lassen.

2. Kosten für berufsbedingte Aus- und Weiterbildung

3. Sonstige Aufwendungen

  • Berufsbekleidung
  • Umzugskosten
  • Anwerbungskosten

4. Steuern auf Lohn-, bzw. Gehaltssumme oder Angestelltenzahl

Während die Beiträge für Ausbildungskosten, sonstige Aufwendungen und Steuern auf Lohnsumme auch entfallen können, entstehen dem Arbeitgeber durch die Beträge zur Sozialversicherung monatlich anfallende Fixkosten.

Lohnnebenkosten: Höhe & Berechnung

Die aktuelle Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung beträgt für den Arbeitgeber ca. 21% des Bruttolohns des Arbeitnehmers.

Die Beiträge werden dabei prozentual auf die Höhe des Bruttoeinkommens berechnet, können aber nicht beliebig hoch steigen: Als Beitragsbemessungsgrenze gilt für 2016 in Deutschland ein Jahresgehalt von 74.400€ (Westen) und 64.800€ (Osten).

Die Sozialversicherungsbeiträge bzw. Sozialabgaben werden abgesehen von der Unfallversicherung im Verhältnis 50:50 zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) aufgeteilt:

  • Krankenversicherung: 14,6% (jeweils 7,3% AG und AN)
  • Pflegeversicherung: 2,35% (jeweils 1,175% AG und AN)
  • Arbeitslosenversicherung: 3% (jeweils 1,5% AG und AN)
  • Unfallversicherung: abhängig vom Unfallrisiko (Beiträge werden nur vom AG getragen)
  • Rentenversicherung: 18,70% (jeweils 9,35% AG und AN)

Die aktuelle Höhe der Beiträge ändert sich häufig, da die Sätze an die Entwicklung der Kosten und des Arbeitsmarktes angepasst werden.

Lohnnebenkosten und ihre Wirkung

Die Höhe der Lohnnebenkosten ist einer der entscheidenden Faktoren, die Beschäftigung für einen Arbeitgeber verteuern. Hohe Lohnnebenkosten können Unternehmen daher davon abhalten, neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Aus diesem Grund sind die Anteile der Arbeitgeber zu den Sozialversicherungsbeiträgen seit 1991 von 39,1% sukzessive auf 21% des Bruttolohns zurückgegangen.

Für Arbeitnehmer bedeutsam ist die progressive Wirkung der Lohnnebenkosten. Anders als die Einkommenssteuer, die höhere Gehälter auch mit höheren Steuersätzen belastet (regressiv), werden bei Ermittlung der Lohnnebenkosten alle Löhne und Gehälter mit demselben Steuersatz belastet (progressiv).

Das heißt im Umkehrschluss, dass niedrige Löhne prozentual stärker mit Nebenkosten belastet werden als hohe Löhne.

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