Gläubiger – Was ist ein Gläubiger?
Ein Gläubiger ist eine Person, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses eine Leistungsforderung innehat. Im Regelfall ist damit eine Geldforderung gemeint.
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In einer Schuldbeziehung ist der Gläubiger (Kreditor) derjenige, dem etwas geschuldet wird. Er steht damit dem Schuldner (Debitor) gegenüber, der die Schuld zu begleichen hat.
Gläubiger und Schuldverhältnis
Im Regelfall besteht ein Schuldverhältnis aus einer vertraglichen Vereinbarung. Dabei ist der Gläubiger derjenige, der eine Leistung einfordern kann. Meistens handelt es sich dabei um eine Geldleistung. Aber auch die Erbringung einer Leistung in Form von z.B. Dienstleistungen kann möglich sein.
Das Schuldverhältnis existiert in zwei Ausprägungen:
- Gesetzliches Schuldverhältnis: Das gesetzliche Schuldverhältnis wird per Gesetz festgelegt, z.B. Kompensation bei Körperverletzung
- Vertragliches Schuldverhältnis: Das vertragliche Schuldverhältnis resultiert aus vertraglichen Vereinbarungen, z.B. in Form eines Kaufvertrages
Dem Gläubiger im vertraglichen Schuldverhältnis steht die Leistung aufgrund einer vertragliche Vereinbarung zu, während ihm die Leistung im gesetzlichen Schuldverhältnis auch ohne vorherige vertragliche Absprache zusteht.
Rechte des Gläubigers
Der Gläubiger hat das Recht auf den Leistungserfolg des Schuldners. Nach § 362 BGB genügt es nicht, lediglich eine Leistungshandlung zu erbringen – der Schuldner muss die Leistung für den Kreditor erfolgreich liefern.
Die Zeit der Leistungserfüllung erfolgt in dieser Rangfolge:
- Vertragliche Vereinbarung
- Umstände
- Gesetzliche Regelung
Zuerst greift die vertragliche Vereinbarung. Ist vertraglich ein Fälligkeitsdatum vereinbart, kann der Gläubiger die Leistungserbringung nicht vor diesem Zeitpunkt fordern. Wurde jedoch keine vertragliche Vereinbarung getroffen, hat der Gläubiger das Recht auf sofortige Erfüllung der Leistung (§ 421 BGB).
Schuldverhältnis: Kunde und Lieferant
Das Schuldverhältnis ist im geschäftlichen Alltag besonders durch die Beziehung zwischen Kunde und Lieferant geprägt. Erbringt der Lieferant eine Leistung, z.B. in Form einer Warenlieferung, die der Kunde aber nicht sofort begleicht, ensteht ein Schuldverhältnis. Der Lieferant ist in diesem Fall der Kreditor, da er noch auf die Begleichung der Rechnung durch den Kunden wartet.
Gläubiger ID
Ein Händler muss eine Gläubiger Identifikationsnummer besitzen, um SEPA-Lastschriften von Zahlungspflichtigen zu erhalten. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kennzeichnet jeden SEPA-Lastschriftgläubiger. Um die Gläubiger ID beantragen zu können, kannst du einen elektronischen Antrag stellen. Der Antrag auf Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer wird über die Homepage der Deutschen Bundesbank gestellt.
Saldierungsverbot
Saldierungsverbot im Schuldverhältnis bedeutet, dass Schulden und Forderungen desselben Unternehmens nicht miteinander verrechnet werden dürfen.
Diese Maßnahme im Rahmen der Buchhaltung geht auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zurück.